Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten
Grundlagen und Rechtsfolgen einer international koordinierten Sanktion, dargestellt am Beispiel der Turkischen Republik Nord-Zypern
by Stefan Talmon
Hardback (Published)
(December 2006)
ISBN: 9783161479816
Price: $225.00
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English summary: The question of the legal effect of the recognition of new entities that call themselves ‘states’ has been characterized for over a century by the intense debate between the constitutive and the declaratory schools of thought. An examination of the American, British and German state practice in the case of the internationally non-recognized Turkish Republic of Northern Cyprus however shows that none of the two theories can satisfactorily explain the non-recognition as a state of an entity that meets all the international legal criteria for statehood but that has been created in violation of a fundamental norm of international law. Non-recognition of an existing state can neither have status-preventing nor status-confirming effect, it can only have status-denying, i.e. negatory, effect. Collective non-recognition has been employed by the international community since the 1930s as a sanction against serious breaches of fundamental norms of international law affecting the international community as a whole. Initially coordinated by the League of Nations it is now administered by the United Nations. Non-recognition as a state means that other states do not just withhold all optional or discretionary relations and the resulting rights and privileges from an ‘illegal state’ but that they deny it all the rights, powers and privileges inherent in statehood. German description: Mehr als 100 Jahre war die Debatte uber die Wirkung der Anerkennung von Staaten gepragt von der Auseinandersetzung zwischen der deklaratorischen und der konstitutiven Theorie. Am Beispiel der international nicht anerkannten Turkischen Republik Nord-Zypern zeigt Stefan Talmon, dass keine der beiden Theorien die Nichtanerkennung von Wirkungseinheiten erklaren kann, die die Staatskriterien erfullen, aber unter Verstoss gegen das Volkerrecht entstanden sind. Der Nichtanerkennung eines bestehenden Staates kommt weder statusverhindernde noch statusbestatigende, sondern statusverneinende, d.h. negatorische Wirkung zu. Bei der kollektiven Nichtanerkennung handelt es sich um eine von der Staatengemeinschaft seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts eingesetzte Sanktion gegen schwerwiegende, die wesentlichen Interessen der Staatengemeinschaft als Ganzes verletzende Volkerrechtsverstosse. Bei der vom Volkerbund bzw. von den Vereinten Nationen koordinierten Nichtanerkennung werden dem ‘illegalen Staat’ nicht nur die optionalen zwischenstaatlichen Beziehungen und die sich der daraus ergebenden Rechte und Privilegien, sondern auch die zwingenden Grundrechte eines Staates (d.h. alle aus der Staatsqualitat resultierenden Rechte, Kompetenzen und Privilegien) vorenthalten.
- By (author) Stefan Talmon
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