Die strafrechtliche Einziehung eines Kraftfahrzeugs infolge dessen rechtswidrigen Gebrauchs.

By (author) Luis Kemter

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Extent: 395 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Strafrecht

Series volume number: 424

Language: German

Paperback (Published)

(March 2024)

ISBN: 9783428191055

6.18 x 9.17 inches

Price: $127.00

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Die Arbeit untersucht die Moglichkeiten des deutschen Strafrechts, Fahrzeuge von Straftatern einzuziehen. In diesem Zusammenhang wird diskutiert, weshalb die Einziehung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen erfolgen kann, wahrend dies bei anderen Straftaten, etwa bei einer Trunkenheit des Fahrers, nicht moglich ist. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, inwiefern die Regelungen zur Fahrzeugeinziehung einer Uberarbeitung bedurfen. Die Arbeit schliesst mit einer konkreten Handlungsempfehlung.


English summary: Criminal Seizure of a Vehicle for Unlawful Use: The thesis examines the possibilities of German criminal law to confiscate vehicles from offenders. Among other things, it discusses why confiscation is possible in the case of illegal motor racing, but not in the case of other offences, such as drunk driving. It then considers the extent to which the rules on vehicle confiscation need to be revised. The thesis concludes with a concrete recommendation for the legislator. German description: In jungster Vergangenheit ist der strafrechtliche Umgang mit den sog. Rasern verstarkt in den Fokus der Offentlichkeit geraten. Als Reaktion wurde unter anderem der 315f StGB eingefuhrt, der es ermoglicht, unter bestimmten Bedingungen die Fahrzeuge dieser Raser einzuziehen. Daran anknupfend untersucht die Arbeit, unter welchen Voraussetzungen Fahrzeuge nach dem deutschen Strafrecht generell eingezogen werden konnen und ob die Fahrzeugeinziehung spurbare Auswirkungen auf die Betroffenen hat. Zugleich beschaftigt sich die Untersuchung mit der Problematik, weshalb Fahrzeuge bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingezogen werden konnen, wahrend dies bei anderen Straftaten, wie beispielsweise der Trunkenheit im Verkehr ( 316 StGB) oder der Gefahrdung des Strassenverkehrs ( 315c StGB), nicht moglich ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, inwiefern die Regelungen zur Fahrzeugeinziehung einer Uberarbeitung bedurfen. Die Arbeit schliesst sodann mit einer konkreten Handlungsempfehlung.

A. Einleitung

B. Möglichkeiten zur Einziehung eines Kraftfahrzeugs
Allgemeines zur Einziehung – Einziehung
eines Kraftfahrzeugs gemäß § 74 StGB – Einziehung eines Kraftfahrzeugs gemäß § 74a
StGB – Einziehung eines Kraftfahrzeugs gemäß § 74b StGB – Relevante Statistiken

C. Verfassungsrechtliche Grenzen der Fahrzeugeinziehung
Verfassungsmäßigkeit der Fahrzeugeinziehung (§§ 74ff. StGB) – Sonderklauseln bei
Straßenverkehrsdelikten – Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit
D. Einziehungsvorschriften in der Schweiz: Grundlegendes – Einziehung nach dem StGB –
Einziehung nach dem SVG – Beschlagnahme – Notverkauf – Abschließender Vergleich der
Fahrzeugeinziehung in Deutschland und der Schweiz

E. Weiterentwicklung der Einziehungsregelungen
Bedürfnis der Weiterentwicklung – Einbindung von Einziehungsvorschriften in die §§
315c, 316 StGB – Anpassung der Einziehung nach § 74 StGB – Anpassung der Vorschriften
über die Fahrzeugeinziehung – Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit – Anpassung
der Dritteinziehung – Ergebnis und Handlungsempfehlung

F. Zusammenfassung der Erkenntnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis

  • By (author) Luis Kemter

»Kemter hat mit der vorliegenden, sehr lesenswerten
Arbeit eine sorgfältige Analyse der Möglichkeiten geliefert, auf welche Weise ein
Kraftfahrzeug strafrechtlich eingezogen werden kann. Dabei ist es ihm nicht nur
gelungen, de lege lata Tatmittel und Tatobjekt begriffsschärfer voneinander
abzugrenzen. Mit dem Vorschlag, die Fahrzeugeinziehung auf §§ 315c Abs. 1, Abs. 3 Nr.
1 und 316 Abs. 1 StGB zu erstrecken, hat er auch einen Vorschlag unterbreitet, der
die weitere Diskussion sicher beeinflussen wird.« Prof. Dr. Jan Zopfs, in:
Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 10/2025

»Das Werk darf zukünftig in keiner Bibliothek einer polizeilichen Hochschule fehlen«
Prof. Dr. Dieter Müller, in: Die Polizei, 1/2025