Die Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners wegen anfänglicher Unmöglichkeit.

Zugleich eine dogmatische Untersuchung des § 311a Abs. 2 BGB.

By (author) Anja Käunicke

Book cover: Die Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners wegen anfänglicher Unmöglichkeit.

Extent: 113 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Series volume number: 418

Language: German

Paperback (Published)

(December 2011)

ISBN: 9783428136575

6.18 x 9.17 inches

Price: $101.00

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Wird die Rückgewähr eines Leistungsgegenstands vor der Rücktrittserklärung verschuldet unmöglich, sollte zur Vermeidung von Zufallsergebnissen im Verhältnis zur nachträglichen Unmöglichkeit ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung begründet werden können. Nach Ausschluss sowohl einer direkten als auch einer analogen Regelung zeigt die Arbeit auf, dass die verschuldete anfängliche Rückgewährunmöglichkeit auf der Grundlage eines geänderten Verständnisses des Haftungsgrunds des § 311a Abs. 2 BGB durch die §§ 346 Abs. 4, 280 Abs. 1, 3, 283 BGB erfasst werden kann.


Wird die Rückgewähr eines Leistungsgegenstands noch vor der Rücktrittserklärung unmöglich, stellt sich die Frage nach der Schadensersatzpflicht des diese Unmöglichkeit verschuldenden Leistungsempfängers. Ziel ist die Begründung eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung, um Zufallsergebnisse im Verhältnis zur nachträglichen Rückgewährunmöglichkeit zu vermeiden.

Die Autorin führt aus, weshalb ein solcher Schadensersatzanspruch nach dem bisherigen Verständnis der §§ 280 ff. BGB und des § 311a Abs. 2 BGB dem Gesetz weder direkt noch analog entnommen werden kann. Anschließend stellt sie dar, warum der Haftungsgrund des § 311a Abs. 2 BGB anstatt in der Nichterfüllung des Leistungsversprechens in Parallele zu den §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB in einer Pflichtverletzung durch die Nichterfüllung der Leistungspflicht zu sehen ist und wie sich dies auf das Verständnis des § 311a Abs. 2 BGB im allgemeinen Leistungsstörungsrecht auswirkte.

Unter Beleuchtung der Erforderlichkeit einer Verschiebung des Bezugspunkts des Vertretenmüssens in den Fällen anfänglicher Unmöglichkeit im allgemeinen Leistungsstörungsrecht sowie im Rückgewährschuldverhältnis gelangt Anja Käunicke schließlich zu dem Ergebnis, dass die anfängliche Rückgewährunmöglichkeit ebenso wie die nachträgliche von den §§ 346 Abs. 4, 280 Abs. 1, 3, 283 BGB erfasst wird.

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