Die “ex tunc”-Nichtigkeit von Dauerschuldverhältnissen nach § 142 Abs. 1 BGB.

Eine dogmatische Diskussion der Rechtsfolge des § 142 Abs. 1 BGB anhand der exemplarischen Untersuchung angefochtener Dauerschuldverhältnisse.

By (author) Philip Egle

Book cover: Die “ex tunc”-Nichtigkeit von Dauerschuldverhältnissen nach § 142 Abs. 1 BGB.

Extent: 351 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Series volume number: 510

Language: German

Paperback (Published)

(July 2020)

ISBN: 9783428180059

6.18 x 9.17 inches

Price: $127.00

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Die methodisch und dogmatisch geführte Untersuchung beweist die allgemeine Vereinbarkeit der Rechtsfolge des § 142 Abs. 1 BGB mit durchgeführten Arbeitsverträgen sowie Dauerschuldverhältnissen im Allgemeinen. Gleichermaßen begründet der Autor eine gängige Ausnahme in teleologischer Reduktion des § 142 Abs. 1 BGB im Gesellschaftsrecht, da bei der Anfechtung von in Vollzug gesetzten Personengesellschaftsverträgen rechtstechnisch nachvollziehbare Schutzlücken der Interessen Dritter entstehen.


Im Bereich der Dauerschuldverhaltnisse wird bei durchgefuhrten Arbeits- und Gesellschaftsvertragen heute uberwiegend behauptet, dass die ruckwirkende Nichtigkeit als Rechtsfolge der Anfechtung gemaa 142 Abs. 1 BGB nicht passe. Der Autor zeigt auf, dass sich fur Arbeitsvertrage diese Rechtsanwendung, auch mit Blick auf die Schutzrechte des Arbeitnehmers, rechtstechnisch nicht nachvollziehen lasst. Anders entstehen, ausgehend von einer methodisch und dogmatisch prazise gefuhrten Betrachtung, bei der Anfechtung in Vollzug gesetzter Gesellschaftsvertrage von Personengesellschaften nachvollziehbare Schutzlucken der Interessen Dritter. Die bereicherungsrechtliche Ruckabwicklung selbst begrundet dabei keine Beschrankung der ex tunc-Nichtigkeit fur Dauerschuldverhaltnisse. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor eine gangige Ausnahme in teleologischer Reduktion des 142 Abs. 1 BGB und stellt die allgemeine Vereinbarkeit der Anfechtungsfolge mit Dauerschuldverhaltnissen dar.

Einleitung

1. Das Instrument der Anfechtung aus § 142 Abs. 1 BGB: Grundlagen der Anfechtung nach § 142 Abs. 1 BGB – Rechtsfolge der Anfechtung nach § 142 Abs. 1 BGB – Die Funktion der Anfechtung nach § 142 Abs. 1 BGB im Gesamtbild der Beendigungsmechanismen des BGB – Das Bereicherungsrecht nach §§ 812 ff. BGB als Rückabwicklungsinstrument angefochtener Rechtsgeschäfte

2. Rechtsdogmatische Diskussion des § 142 Abs. 1 BGB: Methodische Herangehensweise – Analyse des § 142 Abs. 1 BGB

3. Die Anfechtung von Dauerschuldverhältnissen: Besonderheiten der Dauerschuldverhältnisse – Beispielhafte Dauerschuldverhältnisse – Gegenüberstellung einzelner Statusverhältnisse

4. Rechtsfolgen der Anfechtung von Dauerschuldverhältnissen: Problemverortung bei der Anwendung des § 142 Abs. 1 BGB – Technische Rückabwicklung der Dauerschuldverhältnisse – Schutzrechte und Typologie der Dauerschuldverhältnisse unter § 142 Abs. 1 BGB – Verstoß der Anfechtung nach § 142 Abs. 1 BGB gegen Verfassungsrecht

5. Lösungsvorschlag zur Anwendung des § 142 Abs. 1 BGB bei Dauerschuldverhältnissen: Grundsatz der Anfechtung nach § 142 Abs. 1 BGB (Grundsatzlösung) – Rechtsfortbildung des § 142 Abs. 1 BGB (Ausnahmelösung) bei Personengesellschaften im Rechtsverkehr – Alternativ diskutierte Lösungsmöglichkeiten – Übertragbarkeit auf allgemeine Nichtigkeitsvorschriften

Zusammenfassung

Literatur- und Stichwortverzeichnis

  • By (author) Philip Egle

»Abschließend ist festzuhalten, dass dem Autor eine umfangreiche und umfassende Aufarbeitung und Analyse der Anfechtung von Dauerschuldverhältnissen gelungen ist. Die Verknüpfung der zivilrechtlichen Grundlagen mit Konstellationen aus dem Sonderprivatrecht ist nicht immer einfach und dennoch zeigt die Untersuchung, dass eine dogmatische Lösung mit den bestehenden Regelungen durchaus gefunden werden kann, selbst wenn es auf den ersten Blick so scheint, als müssten für Dauerschuldverhältnisse immer gesonderte Regelungen gelten.« Dr. Anna Lisa Engelhart, in: Das Recht der Arbeit, 4/2021