Das Strafrecht vor den Unionsgerichten.
Plädoyer für ein Fachgericht für Strafrecht.
By (author) Melanie Langbauer
Paperback (Published)
(May 2015)
ISBN: 9783428144891
6.18 x 9.17 inches
Price: $164.00
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Die Europäisierung des Strafrechts schreitet unaufhaltsam voran. Das Gerichtssystem der Union wurde dieser Entwicklung allerdings nie angepasst. Die Arbeit will einen Beitrag zu einem rechtsstaatlichen Bedürfnissen genügenden Strafjustizsystem leisten. Kernforderungen sind dabei die Erweiterung der Direktklagemöglichkeiten vor den Unionsgerichten, die Etablierung eines Europäischen Ermittlungsrichters wie auch die Errichtung eines Europäischen Fachgerichts für Strafrecht.
»Criminal Law before the European Union Courts«
The expansion of the Europeanization of criminal law is inevitable. Nevertheless, the European Union’s court system has never been adapted to this development. The present text aims to contribute to a criminal justice system that meets the requirements of the rule of law. Principal Claims are the extension of direct remedies before the EU courts, the installation of a European investigating judge and the establishment of a European specialized court for criminal law.
Einführung
1. Evolution des Unionsstrafrechts bis heute
Unionsgerichtsbarkeit als Motor der Strafrechtsintegration – Strafrechtliche Kompetenzen der Union nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon – Gegengewicht zur Strafrechtssetzung. Justizielle Grundrechte (Art. 47 ff. GRC) – Fazit: Strafrecht als unionaler Rechtsprechungsauftrag
2. Rechtsschutz gegen strafrechtliche Akte der Unionsorgane
Institutionelle Rahmenbedingungen – Nichtigkeitsklage gegen strafrechtliche Akte der Unionsorgane – Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV mit Bezug zum Strafrecht – Ausgleich durch sonstige Klagen? – Fazit: Kein effektiver und lückenloser Rechtsschutz gegen strafrechtliche Handlungen der Unionsorgane
3. Effektive Kontrolle europäischer Strafverfolgungsbehörden?
Rechtsschutz gegen grundrechtsbeeinträchtigende Maßnahmen von Europol? – Eurojust (Art. 85 AEUV) – EJN: Das Europäische Justizielle Netz – Kontrolle von OLAF – Zusammenfassung der Rechtsschutzdefizite unter Einbeziehung zu erwartender Entwicklungen
4. Etablierung eines zukunftsfähigen, rechtsstaatlichen (Straf-)Justizsystems
Leitlinien der Verfahrensreform – Reform des Direktklagesystems – Reform des Vorlageverfahrens – Fazit
5. Fachgericht für das Europäische Strafrecht
Abkehr vom Konzept des Universalgerichts. Maßnahme der Qualitätssicherung – Vertragliche Ausgangslage für das Fachgericht – Zweckmäßige und erforderliche Aufgabenzuweisungen – Gerichtsverfassung für das EuStG – Zusammenfassung der Vorschläge zur Schaffung eines EuStG auf Basis einer Vertragsänderung
6. Zusammenfassung und Ausblick
Literatur- und Stichwortverzeichnis
- By (author) Melanie Langbauer
»Insgesamt darf man der Verf. zu ihrer Arbeit aber gratulieren (so auch Brodowski 2016 [4] 53 Common Market Law Review, 1157). Ihre Untersuchungsmethode ist zielführend und sachgerecht, der Erkenntnisgewinn der Arbeit beträchtlich und ihre rechtspolitische Forderung nur folgerichtig. Dass die Europäische Staatsanwaltschaft spätestens Anfang 2021 ihre Arbeit aufnehmen soll, ist nur der Vorbote einer echten justiziellen Bewältigung von Strafbarkeit auf unionsrechtlicher Ebene. Eine Justiz ohne eine wirkliche Gerichtsbarkeit ist jedoch undenkbar, erst recht in der Europäischen Union.« Prof. Dr. Pierre Hauck,in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 1/2020
»What is more, her dissertation can - and hopefully will - serve as a useful, wide-ranging foundation for futher studies on the ECJ in particular and on European criminal justice jurisprudence in general.« Dominik Brodowski, in: Common Market Law Review, 4/2016
»Die Autorin unternimmt es im Rahmen ihrer Dissertation, die Notwendigkeit eines Europäischen Strafgerichtshofs zu entwickeln. Vorweg: Gelungen ist ihr eine überzeugende Darstellung, aus den Handlungskompetenzen der Europäischen Union zur Harmonisierung der Strafverfahren die Forderung nach einem Europäischen Strafgerichtshof zu begründen. [...] Die Arbeit könnte eine fundierte Grundlage für die europäischen Instanzen sein – erforderlich ist nur noch der politische Wille.« In: Richter ohne Robe, 1/2016
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