Actio ad exhibendum.
Vorlegungsklage im römischen Recht.
By (author) Jan Dirk Harke
Paperback (Published)
(November 2019)
ISBN: 9783428158928
6.18 x 9.17 inches
Price: $101.00
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Der heutige Jurist kennt den Vorlegungsanspruch (§ 809 BGB), weiß aber kaum etwas damit anzufangen. Ganz anders in Rom, wo sein Vorläufer, die actio ad exhibendum, die Juristen in vielfältiger Weise beschäftigte. In den Quellen erscheint sie einerseits als vorbereitendes Verfahren für einen dinglichen Rechtsstreit, andererseits als Mittel, um die Auseinandersetzung der Parteien endgültig zu beenden. Schlüssel zur Erklärung dieses disparaten Befundes ist die Wirkungsweise der Klage: Sie erspart dem Kläger den Nachweis des behaupteten Rechts und unterwirft den Beklagten so einer besonderen Form von Verwirkung.
Der heutige Jurist kennt den Vorlegungsanspruch ( 809 BGB), weia aber kaum etwas damit anzufangen. Ganz anders in Rom, wo sein Vorlaufer, die actio ad exhibendum, die Juristen in vielfaltiger Weise beschaftigte. Da die Klage an die Behauptung eines dinglichen Rechts durch den Klager anknupfte, liegt nahe, in ihr ein vorbereitendes Verfahren fur den dinglichen Rechtsstreit zu sehen. In den Quellen erscheint sie zwar durchaus in dieser Funktion, aber haufig auch als Mittel, um die Auseinandersetzung der Parteien endgultig zu beenden. Schlussel zur Erklarung dieses disparaten Befundes ist die Wirkungsweise der Klage: Sie erspart dem Klager den Nachweis des behaupteten Rechts und unterwirft den Beklagten so einer besonderen Form von Verwirkung: Offenbart er seine Renitenz schon dadurch, dass er die ihm leicht zumutbare Vorlegung verweigert oder vereitelt, muss er sich gefallen lassen, auch ohne Beweis des dinglichen Rechts verurteilt zu werden. Dieser Mechanismus verliert mit einer allgemeinen Regel fur die Beweisvereitelung seine Berechtigung und mit dem Prinzip der Naturalvollstreckung auch die entscheidende Voraussetzung seiner Existenz.
Einleitung
§1 Anwendungsbereich
Behauptung eines dinglichen Rechts – Obligatorische Ansprüche? – Sonderfälle – Fazit
§2 Verhältnis zum Hauptverfahren
Eigenständige oder vorbereitende Klage? – Der Quellenbefund – Folgerungen und Erklärungen – Fazit
§3 Sinn und Struktur
Wirkungsweise – Der Vorsatz des Beklagten als Grundlage seiner Verurteilung – Verwirkung durch Vereitelung – Fazit
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
- By (author) Jan Dirk Harke
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