Die Justiziabilität des Klima- und Umweltschutzes.

Effektiver Rechtsschutz als Antwort auf strukturelle Durchsetzungsdefizite.

By (author) Till Arne Storzer

Book cover: Die Justiziabilität des Klima- und Umweltschutzes.

Extent: 357 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Umweltrecht

Series volume number: 203

Language: German

Paperback (Published)

(December 2023)

ISBN: 9783428189816

6.18 x 9.17 inches

Price: $127.00

Out of stock

Der Titel der Arbeit ist Problemstellung und Ziel zugleich. Trotz der Verbandsklage aus dem UmwRG verbleiben grosse Teile des Umwelt- und Klimaschutzes im Eigenverantwortungsbereich der Exekutive und Legislative. Eine objektiv-rechtliche Ausrichtung, unbestimmte Formelkompromisse, unverbindliche Absichtserklarungen und vieles mehr erschweren die Justiziabilitat. Die Arbeit zeigt, an welchen Stellen die exekutive wie legislative Blackbox fur die Judikative geoffnet werden kann und muss.


English summary: The Justiciability of Climate and Environmental Protection. Effective Legal Protection as a Response to Structural Enforcement Deficits: The title of the thesis is simultaneously the problem and the objective. Despite the right of associations to sue under the UmwRG, large parts of environmental and climate protection remain in the responsibility of the executive and legislative power. An objective-legal orientation, non-binding declarations of intent and much more complicate justiciability. The thesis shows at which points the executive and legislative black box can and must be opened for the judiciary. German description: Der Titel der Arbeit ist Problemstellung und Ziel zugleich. Trotz der Verbandsklage aus dem UmwRG verbleiben weiterhin grosse Teile des Umwelt- und Klimaschutzes im Eigenverantwortungsbereich der Exekutive und Legislative. Eine objektiv-rechtliche Ausrichtung, unbestimmte Formelkompromisse, unverbindliche Absichtserklarungen und vieles mehr erschweren die Justiziabilitat. Die Arbeit zeigt, an welchen Stellen die exekutive wie legislative Blackbox fur die Judikative geoffnet werden kann und muss. Die Arbeit tragt dazu bei, dass die Individual- und Verbandsklagen nicht als interessensegoistische Mittel verstanden sein mussen. Sie konnen demokratisch-funktional sein, konnen sie doch dabei helfen, demokratisch erlassenes Recht zu aktivieren. Die Arbeit setzt da an, wo diese Moglichkeiten im Klima- und Umweltschutz strukturell geschwacht sind. Strukturell meint dabei keine bestimmten Umweltsektoren zu vertiefen, sondern sich auf die in einem System inharenten Probleme zu konzentrieren.Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Maria-Giovanna Cubeddu-Wiedemann Stiftung fur die beste Dissertation mit internationalem Bezug an der der Juristischen Fakultat der Universitat Regensburg im Jahr 2024.

"A. Einleitung Problemstellung und Ziel der Arbeit - Gang der Untersuchung - Begriffsbestimmungen B. Zugang zu Gerichten Grundlagen der Rugebefugnis und des Rechtsschutzes - Grundlagen des Rechtsschutzes im Klima- und Umweltschutz C. Entwicklungskrafte im Klima- und Umweltschutz Entwicklung des Klima- und Umweltschutzes - Entwicklung des klima- und umweltschutzenden Rechtsschutzes - Entwicklungsziele und -tendenzen D. Verwaltungsprozessualer Klima- und Umweltschutz Einordnung und Abgrenzung - Verwaltungsrechtsweg E. Eine neue Ara des verwaltungsrechtlichen Umwelt- und Klimaschutzes? Justiziabilitat fur Individualklagen - Justiziabilitat fur Verbandsklagen F. Verfassungs-, unions- und volkerrechtlicher Klima- und Umweltschutz Verfassungsrechtlicher Klima- und Umweltschutz - Unionsrechtlicher Klima- und Umweltschutz - Volkerrechtlicher Klima- und Umweltschutz - Das Instrument der Klimaklage G. Warum sich etwas andern kann, muss und wo die Grenzen erreicht sind Warum Klimaklagen nicht illegitim und Gerichte nicht die falschen Orte sind - Warum der Gang zu Gericht lohnenswert sein kann - Wo der Gang zu Gericht an seine Grenzen stosst H. Ausblick und Zusammenfassung Kein Kollaps der Justiz bei geweiteter Justiziabilitat - Schlussbemerkung und zusammenfassende Thesen Literaturverzeichnis, Internetquellen und Stichwortverzeichnis ", A. Einleitung
Problemstellung und Ziel der Arbeit – Gang der Untersuchung – Begriffsbestimmungen

B. Zugang zu Gerichten
Grundlagen der Rügebefugnis und des Rechtsschutzes – Grundlagen des Rechtsschutzes im Klima- und Umweltschutz

C. Entwicklungskräfte im Klima- und Umweltschutz
Entwicklung des Klima- und Umweltschutzes – Entwicklung des klima- und umweltschützenden Rechtsschutzes – Entwicklungsziele und -tendenzen

D. Verwaltungsprozessualer Klima- und Umweltschutz
Einordnung und Abgrenzung – Verwaltungsrechtsweg

E. Eine neue Ära des verwaltungsrechtlichen Umwelt- und Klimaschutzes?
Justiziabilität für Individualklagen – Justiziabilität für Verbandsklagen

F. Verfassungs-, unions- und völkerrechtlicher Klima- und Umweltschutz
Verfassungsrechtlicher Klima- und Umweltschutz – Unionsrechtlicher Klima- und Umweltschutz – Völkerrechtlicher Klima- und Umweltschutz – Das Instrument der Klimaklage

G. Warum sich etwas ändern kann, muss und wo die Grenzen erreicht sind
Warum Klimaklagen nicht illegitim und Gerichte nicht die »falschen« Orte sind – Warum der Gang zu Gericht lohnenswert sein kann – Wo der Gang zu Gericht an seine Grenzen stößt

H. Ausblick und Zusammenfassung
Kein Kollaps der Justiz bei geweiteter Justiziabilität – Schlussbemerkung und zusammenfassende Thesen

Literaturverzeichnis, Internetquellen und Stichwortverzeichnis

  • By (author) Till Arne Storzer

»Die Arbeit von Till Arne Storzer steht für die eindrucksvollen Promotionsleistungen der jüngeren Juristengeneration. Sie ist ambitioniert in ihrer Zielsetzung, aber nicht doktrinär, durchgehend methodisch kontrolliert. Der Verwaltung soll beim Gesetzesvollzug auch in einem ertüchtigten Rechtsschutzsystem bleiben, was der Verwaltung ist. Das am 21. März 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich ist in der Arbeit nicht mehr berücksichtigt. Eine echte Lücke erwächst ihr daraus nicht, weil das Gesetz das materielle Recht und das deutsche Konzept der Klagebefugnis unberührt lässt.« Prof. Dr. Udo Steiner, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 8/2024