Die offenen Szenen der Städte.

Gefahrenabwehr-, kommunal- und straßenrechtliche Maßnahmen zur Wahrung eines integren öffentlichen Raums.

By (author) Thorsten Finger

Book cover: Die offenen Szenen der Städte.

Extent: 355 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1041

Language: German

Paperback (Published)

(October 2006)

ISBN: 9783428122103

6.18 x 9.17 inches

Price: $139.00

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In den groaeren Stadten gibt es zahlreiche Treffpunkte von Drogenhandlern und -konsumenten, Obdachlosen und Punks. Die Erscheinungsformen dieser offenen Szenen sind vielfaltig, nach Existenz und Umfang aber nicht zu leugnende Phanomene, welche nicht selten Unsicherheitsgefuhle und soziale Konflikte heraufbeschworen. Thorsten Finger zeigt auf, dass nicht zuletzt deshalb vermehrt sicherheitspolitische Konzepte entwickelt und praktiziert werden, um Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in den Stadten wiederherzustellen. Finger weist hierbei u. a. auf eine Wiederbelebung der offentlichen Ordnung hin, entlarvt jedoch zugleich den Ruckgriff auf dieses Schutzgut als rechtstaatlich bedenklich. Uberhaupt ordnet er nach einer eingehenden Analyse der bislang ergriffenen ordnungsrechtlichen Maanahmen die Bewahrung der urbanen Ordnung weniger dem Gefahrenabwehrrecht als vielmehr dem Aufgabenkreis kommunaler Selbstverwaltung zu. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, inwiefern offenen Szenen mittels Einrichtungs- und Sondernutzungssatzungen Einhalt geboten werden kann. Auch insofern gelangt Finger allerdings zu dem Schluss, dass die Gemeinden de lege lata nur in bescheidenem Umfang auf die geschilderte Problemlage reagieren konnen. Er befurwortet daher im Ergebnis den Erlass einer speziellen Satzungsermachtigung.

  • By (author) Thorsten Finger

»Fingers Dissertation ragt aufgrund ihrer guten Lesbarkeit, der aufgearbeiteten Stofffülle und des mit rechtsdogmatischer Kreativität gepaarten hohen Reflexionsniveaus aus dem einschlägigen monographischen Schrifttum heraus. Sein Gesetzesvorschlag sollte geeignet sein, eine rechtspolitische Diskussion mit dem Ziel in Gang zu setzen, ein Einschreiten gegen offene Szenen auf eine passendere Rechtsgrundlage zu stellen. Daran ändert es nichts, dass aus der Sicht der Praxis die Frage formuliert werden könnte, ob die sich ohnehin stellenden Rechtsprobleme dadurch nicht lediglich auf eine andere Ebene verschoben würden.« Dr. Rainer Maske, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 7/2007