Die Vertragskette im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Durchgriffe und andere Drittwirkungen in Überweisungs- und Inkassoketten.
By (author) Gilan Tober
Paperback (Published)
(February 2005)
ISBN: 9783428117338
6.18 x 9.17 inches
Price: $114.00
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Durch die Kodifizierung von Überweisungsvertrag, § 676a I BGB, Zahlungsvertrag, § 676d I BGB, und Girovertrag, § 676f BGB, wurde erstmalig in der Geschichte des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Vertragskette geregelt. Eine solche Vertragskette entsteht bei der Ausführung einer Überweisung, wenn Überweisender und Empfänger ihre Konten bei verschiedenen Kreditinstituten unterhalten. Die Neuregelung beruht auf dem Überweisungsgesetz vom 21.7.1999 (BGBl. I 1642), das seinerseits zwei europäische Richtlinien umsetzt, die Überweisungs-Richtlinie (RL 97/5/EG) und die Zahlungssicherungs-Richtlinie (RL 98/26/EG). Auf diesem Weg fand ein aus deutscher Sicht ungewöhnlicher Normenkomplex Eingang in das BGB. Die Kodifizierung gibt Anlass zu der Frage, ob in den §§ 676a ff. BGB Ansätze für ein “Sonderrecht der Kettenverträge” und ein “Netzmodell” zu sehen sind.
Das Überweisungsgesetz setzt sich durch zahlreiche “Drittwirkungen” über die Relativität der Schuldverhältnisse in der Vertragskette hinweg. Eine solche Drittwirkung ist gegeben, wenn die Rechtsfolgen von unplanmäßigen Überweisungsabläufen vertragsfremde Beteiligte der Überweisungskette treffen. An erster Stelle sind hier die überweisungsrechtlichen Durchgriffe, also Ansprüche gegen vertragsfremde Beteiligte der Vertragskette, zu nennen. Gilan Tober qualifiziert die überweisungsrechtlichen Durchgriffe als gesetzliche Ansprüche sui generis: Sie sind vertragsähnlich, beruhen aber nicht auf herkömmlichen Rechtsfiguren wie dem Vertrag mit Schutzwirkung oder der Drittschadensliquidation. Er befürwortet eine analoge Anwendung von Durchgriffsnormen innerhalb des Überweisungsrechts sowie im Lastschriftrecht und beim Scheckinkasso.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß das neue Überweisungsrecht kein “Sonderrecht der Kettenverträge” statuiert. Insbesondere liegt der gesetzlichen Regelung keines der in der Literatur diskutierten Modelle eines “Netzvertrages” zugrunde. Das neue Recht stellt vielmehr eine evolutive Fortentwicklung bereits bekannter Relativitätsdurchbrechungen dar.
- By (author) Gilan Tober
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