Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen

Eine vergleichende Untersuchung des deutschen, französischen und US-amerikanischen Urheberrechts

By (author) Constanze Thönebe

Book cover: Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen

Extent: 458 pages

Publisher: V&R unipress

Subjects: Law

Series: Schriften zum deutschen und internationalen Personlichkeits- und Immaterialguterrecht

Language: German

Hardback (Published)

(July 2014)

ISBN: 9783847102250

6.34 x 9.25 inches

Price: $113.00

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Die Ausschliesslichkeitsrechte der Urheber sind durch gesetzliche Schranken begrenzt, die den Interessen der Allgemeinheit am Zugang zu geschutzten Werken Rechnung tragen. Hierzu zahlt 58 UrhG, der es etwa Veranstaltern von Ausstellungen erlaubt, Kunstwerke zustimmungs- und vergutungsfrei fur die Werbung zu nutzen. Ist der 2003 novellierte 58 UrhG mit volker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar? In welchem Umfang sind Werbe- und Katalognutzungen bei europa- und verfassungsrechtskonformer Auslegung zulassig? Neben dem deutschen werden auch das franzosische und das US-amerikanische Urheberrecht dargestellt.


Die Ausschliesslichkeitsrechte der Urheber finden ihre Grenzen in den gesetzlichen Schranken, die den berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Zugang zu geschutzten Werken angemessen Rechnung tragen sollen. Hierzu zahlt 58 UrhG, der es Veranstaltern von Kunstausstellungen sowie dem Kunsthandel erlaubt, Kunstwerke zustimmungs- und vergutungsfrei fur die Ausstellungs- und Verkaufswerbung zu nutzen. Museen, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen durfen diese Werke ebenfalls, ohne Bildrechte einholen zu mussen, in Ausstellungs- und Bestandsverzeichnissen wiedergeben. Die Autorin untersucht, ob der 2003 novellierte 58 UrhG mit volker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und in welchem Umfang Werbe- und Katalognutzungen bei europa- und verfassungsrechtskonformer Auslegung zulassig sind. Neben dem deutschen werden auch das franzosische und das US-amerikanische Urheberrecht ausfuhrlich und praxisnah dargestellt. Es zeigt sich, dass weder das droit d’auteur noch das copyright Nutzungen von Kunstwerken in einem so weiten Umfang freistellen wie 58 UrhG.

Dr. Constanze Thonebe ist Anwaltin am Hamburger Standort einer deutschen Wirtschaftskanzlei.

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