Zur Geschichte der zivilistischen Professuren im ersten Jahrhundert der Universität Bonn.
(Sonderdruck aus der Bonner Festgabe für Ernst Zitelmann (S. 11–26)).
By (author) Ernst Landsberg
Paperback (Published)
(August 2013)
ISBN: 9783428165421
6.18 x 9.17 inches
Price: $22.00
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
»Jurist, * 12.10.1860 Stolberg (Rheinland), † 29.9.1927 Bonn. (israelitisch, dann evangelisch)
L. besuchte das Gymnasium in Aachen, das er bereits 1876 mit dem Zeugnis der Reife verließ. Seit dem WS 1876/77 studierte er 4 Semester Rechtswissenschaft in Bonn, ging darauf für ein Semester nach Leipzig und schloß das Studium mit einem Semester in Bonn ab. Seine Lehrer waren u.a. in Bonn R. v. Stintzing und in Leipzig K. Binding und J. Stobbe. Bereits wenige Wochen nach dem 1. juristischen Staatsexamen wurde L. 1879 von der Bonner Juristischen Fakultät promoviert. Den Vorbereitungsdienst absolvierte er beim Landgericht Aachen, sodann unter gleichzeitiger Ableistung seiner militärischen Dienstpflicht beim Landgericht in Colmar und schließlich beim Landgericht Bonn. 1882 reichte er der Bonner Fakultät seinen Habilitationsantrag ein, erhielt 1883 die venia docendi für röm. Recht und gehörte seit dem SS 1883 der Fakultät an. 1885 wurde seine venia auf das Strafrecht erweitert. Im WS 1886/87 unternahm L. eine Studienreise nach Italien, 1887 wurde er zum ao. Professor ernannt, 1888 lehnte er einen Ruf nach Königsberg ab, 1899 erfolgte seine Ernennung zum persönlichen Ordinarius. Für das Studienjahr 1914/15 wurde L. zum Rektor gewählt. Er arbeitete nach dem Weltkrieg politisch im Sinne eines Zusammenschlusses der liberalen Parteien und schloß sich selber der Deutschen Demokratischen Partei an.
L.s wissenschaftliches Werk begann, angeregt von seinem eigentlichen Lehrer Stintzing, mit Arbeiten zum röm. Recht. Aufsehen erregte seine Dissertation ›Über die Entstehung der Regel quidquid non agnoscit glossa, non agnoscit forum‹, worin er die Geschichte der Überzeugung darlegt, daß röm. Recht nur soweit gelte, als es auch glossiert sei. Die Glossatoren selbst waren Forschungsgegenstand in L.s Habilitationsschrift ›Die Glosse des Accursius und ihre Lehre vom Eigentum‹. Doch mußte er sein in der Einleitung formuliertes hohes Ziel, ›Form, Geist und Theorie der Leistungen der Glossatoren, besonders der glossa ordinaria zu erkennen‹, fallen lassen, als er auf der Studienreise in Italien erkannte, daß dies angesichts der gewaltigen Fülle des Materials nicht die Arbeit eines einzelnen Mannes sein konnte. In den Jahren 1686–90 erweiterte L. sein Interessengebiet auf rechtspolitisch bedeutsame Fragen des Strafrechts. Insbesondere die Diskussion um die Commissivdelikte durch Unterlassung scheint durch L. wichtige Impulse erhalten zu haben.
Im dritten und bedeutendsten Abschnitt seiner wissenschaftlichen Arbeit begründete L. seinen Ruf als ›Geschichtsschreiber der deutschen Rechtswissenschaft‹ (O. v. Gierke). Nach dem plötzlichen Tod seines Lehrers Stintzing 1883 mußte er die Herausgabe der 2. Abteilung der ›Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft‹ aus Stintzings Nachlaß übernehmen. 1890 bekam er von der Historischen Kommission der Bayer. Akademie der Wissenschaften den Auftrag, dieses Werk fortzusetzen. Das enorme Vorhaben, die Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft von etwa 1700 bis zur Reichsgründung von 1871 zu schreiben, nahm ihn 20 Jahre lang in Anspruch. In seiner Darstellung vermeidet L. die Gefahr einer Aneinanderreihung von Juristenbiographien und verweist das reiche Faktenmaterial in Anmerkungsbände; er bringt seine umfassende nicht nur historische und juristische, sondern auch philosophische und literarische Bildung, seinen Sinn für inhaltliche Gewichtungen und sprachlichen Stil in das Werk ein, dessen 1. Halbband 1898 und dessen 2. 1910 erscheint. So gelingt es ihm, die erste und bis heute einzige alle Bereiche umfassende deutsche juristische Wissenschaftsgeschichte zu schreiben; dies in einer Verbindung von Materialkenntnis und geistesgeschichtlicher Einordnung, die für das Zeitalter des Positivismus besonders beachtlich ist und dem Werk bis heute seine Bedeutung als Grundlage aller weiterdringenden Forschung sichert. – Nach der Vollendung fühlte L. sich dem laufenden juristischen Wissenschaftsbetrieb entfremdet, nahm nur noch mit kleineren Anmerkungen und einigen Rezensionen (so zu Del Vecchios ›Grundprinzipien des Rechts‹ 1924/25 und Erik Wolfs Werk über Grotius, Pufendorf, Thomasius 1926/27) Stellung und wirkte bis zu seinem Tod als Rechtslehrer und geachtetes Mitglied der Bonner Fakultät.«
Dilcher, Gerhard, in: Neue Deutsche Biographie 13 (1982), S. 511–512
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