Interreligiöser Religionsunterricht: (un-)möglich?
Die Implementierung eines interreligiösen Religionsunterrichts im öffentlichen Schulwesen Österreichs aus Perspektive des Kanonischen Rechts und des Religionsrechts.
By (author) Andreas E. Graßmann
Hardback (Published)
(June 2023)
ISBN: 9783428188246
6.18 x 9.17 inches
Price: $190.00
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Die Untersuchung geht der Frage nach, ob und in welcher Form die rechtliche Ausgestaltung des konfessionellen Religionsunterrichts im österreichischen Schulwesen eine Implementierung interreligiöser Bildungskonzepte ermöglicht. Darüber hinaus wird dargestellt, inwiefern der katholische Erziehungsbegriff im Allgemeinen sowie die kirchlicherseits dem katholischen Religionsunterricht zugeschriebenen Aufgaben und Ziele im Besonderen mit dem Grundgedanken interreligiöser Lernkonzepte kompatibel sind.
Die Untersuchung stellt dar, ob und in welcher Form die rechtliche Ausgestaltung des konfessionellen Religionsunterrichts im osterreichischen Schulwesen eine Implementierung interreligioser Bildungskonzepte ermoglicht bzw. welche Konflikte sich bei einer allfalligen Einfuhrung eines kooperativ (mit-)verantworteten interreligiosen Religionsunterrichts mehrerer beteiligter Bekenntnisse ergeben konnen. Weiterhin wird dargestellt, inwiefern der katholische Erziehungsbegriff im Allgemeinen sowie die kirchlicherseits dem katholischen Religionsunterricht zugeschriebenen Aufgaben und Ziele im Besonderen mit dem Grundgedanken interreligioser Lernkonzepte kompatibel sind. Die vorliegende Studie leistet durch die systematische Darstellung und Einordnung der rechtlichen Moglichkeiten und Konsequenzen der Implementierung eines interreligiosen Religionsunterrichts im Schulwesen Osterreichs einen originaren Beitrag zur kirchenrechtlichen Diskussion in einem fundamentalen Feld kirchlicher Verkundigungstatigkeit.
Einleitung
Zu Fragestellung und Aufbau der Arbeit – Stand der wissenschaftlichen Bearbeitung
1. Religiöse Bildung im öffentlichen Schulwesen in Österreich als gemeinsame Obliegenheit von Eltern, Staat und Kirche
Das elterliche Erziehungsrecht und die elterliche Pflicht zur Mitwirkung an der religiösen Erziehung aus Sicht von Kirche und Staat – Das staatliche Erziehungsrecht und die staatliche Mitwirkung an der religiösen Erziehung im österreichischen Schulwesen – Das kirchliche Erziehungsrecht und die kirchliche Mitwirkung an der religiösen Erziehung
2. Der schulische Religionsunterricht als Mittel der katholischen Erziehung im katholischen Kirchenrecht und in Stellungnahmen der katholischen Kirche Österreichs
Der schulische Religionsunterricht im Codex Iuris Canonici von 1917 und in lehramtlichen Dokumenten bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil – Der schulische Religionsunterricht in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils und in postkonziliaren lehramtlichen Dokumenten – Die Bestimmungen des Codex Iuris Canonici von 1983 zum schulischen Religionsunterricht – Aussagen des postkodikarischen Lehramts zum schulischen Religionsunterricht – Der schulische Österreichischen Bischofskonferenz bzw. der österreichischen Bischöfe
3. Historische Entwicklung des schulischen Religionsunterrichts in Österreich
Die Anfänge des schulischen Religionsunterrichts im Bereich des heutigen Österreichs – Religion als eigenständiger Schulgegenstand im österreichischen Schulsystem – Der Unterrichtsgegenstand Religion von der Staatsgrundgesetzgebung 1867 bis zum Ende der Monarchie – Nach dem Untergang der Habsburgermonarchie
4. Religiöse Bildung im öffentlichen österreichischen Schulwesen
Die grundrechtliche Legitimierung und verfassungsrechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts – Die einfachgesetzliche Ausgestaltung des schulischen Religionsunterrichts in Österreich
5. Interreligiöse Bildung im öffentlichen Schulwesen – ein Überblick
Modelle religiöser Bildung und Organisationsformen von Religionsunterricht in Europa – (Inter-)religiöse Bildung im supranationalen europäischen Kontext – Forderungen nach Implementierung interreligiöser Unterrichtskonzepte im Schulwesen – Zur Diskussion um die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts in Österreich – Begriffsbestimmung: interreligiöser Religionsunterricht
6. Kirchen- und religionsrechtliche (Un-)Möglichkeiten der Implementierung eines interreligiösen Religionsunterrichts im öffentlichen Schulwesen in Österreich
Interreligiöser Religionsunterricht – kirchenrechtliche Einordnung – Interreligiöser Religionsunterricht – religionsrechtliche Einordnung
7. Organisationsform eines interreligiösen Religionsunterrichts im Klassenverband im öffentlichen Schulwesen
Überschreiten der Konfessionsgrenzen als rechtliche Voraussetzung eines interreligiösen Religionsunterrichts im Klassenverband – (Un-)Möglichkeit eines verpflichtenden interreligiösen Religionsunterrichts im Klassenverband – Mirjam Schambecks Konzept eines positionell-religionspluralen Religionsunterrichts im Klassenverband – rechtliche Einordnung
8. Resümee
Perspektive des Kanonischen Rechts – Religionsrechtliche Perspektive – Plädoyer für einen interreligiösen Religionsunterricht neben dem Ethikunterricht
Quellen- und Literaturverzeichnis
Quellen – Lexikonartikel – Sekundärliteratur – Internetquellen
Sachwortverzeichnis
- By (author) Andreas E. Graßmann
"Review - German ?Insgesamt ist es eine sehr gelungene Monographie, die zwar auf Arbeiten zum Religionsunterricht aufbaut, aber mit ihrer Fragestellung nach der (Un-)Mglichkeit eines interreligisen Religionsunterrichts in ?sterreich eine Forschungslucke schlie?t, sich zugleich aktuellen Diskussionen widmet und diese mit den Mglichkeiten und Grenzen des Kirchenrechts und des sterreichischen Religionsrechts fruchtbar ins Gespr?ch bringt. Prof. Dr. Thomas Meckel, in: Archiv fur Katholisches Kirchenrecht, Bd. 190, 1/2023"
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»Insgesamt ist es eine sehr gelungene Monographie, die zwar auf Arbeiten zum Religionsunterricht aufbaut, aber mit ihrer Fragestellung nach der (Un-)Möglichkeit eines interreligiösen Religionsunterrichts in Österreich eine Forschungslücke schließt, sich zugleich aktuellen Diskussionen widmet und diese mit den Möglichkeiten und Grenzen des Kirchenrechts und des österreichischen Religionsrechts fruchtbar ins Gespräch bringt.« Prof. Dr. Thomas Meckel, in: Archiv für Katholisches Kirchenrecht, Bd. 190, 1/2023
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