Die fakultative Strafmilderung beim Versuch nach § 23 II StGB.
Zugleich eine Deutung der §§ 22–24 StGB auf Grundlage des Strafzwecks der positiven Generalprävention.
By (author) Tillmann Horter
Paperback (Published)
(October 2020)
ISBN: 9783428181230
6.18 x 9.17 inches
Price: $114.00
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Die Frage, ob der Versuch einer Straftat milder zu bestrafen ist als die Vollendung, wird in der Strafrechtswissenschaft seit jeher kontrovers diskutiert. Das Strafgesetzbuch sieht in § 23 II insoweit eine fakultative Strafmilderung vor. Ziel der Arbeit ist, Kriterien zu entwickeln, von denen der Gebrauch der Milderungsmöglichkeit abhängt. Die vorgeschlagene Lösung beruht auf dem Gedanken, dass nur die Zurechenbarkeit des Verbleibs der Tat im Versuchsstadium einen Milderungsgrund darstellt.
Die Frage, ob der Versuch einer Straftat milder zu bestrafen ist als die vollendete Tat, wird in der Strafrechtswissenschaft seit jeher kontrovers diskutiert. Das Strafgesetzbuch bezieht in 23 II dazu dahingehend Stellung, dass die Strafe wegen des Ausbleibens der Vollendung milder bestraft werden kann. Ziel der Arbeit ist, Kriterien zu entwickeln, von denen der Gebrauch dieser Milderungsmoglichkeit abhangt. Tillmann Horter nimmt entgegen der vorherrschenden Auffassung an, dass die defizitare Verwirklichung des objektiven Tatbestands als solche keine Strafmilderung legitimiert. Dies ist darauf zuruckzufuhren, dass das Ausbleiben der Verwirklichung objektiver Merkmale aus Tatersicht haufig einen bloaen Zufall darstellt, der dem Tater nicht zugutekommen darf. Eine Milderung wegen des Verbleibs der Tat im Versuchsstadium ist vielmehr nur dann geboten, wenn die defizitare Verwirklichung des objektiven Tatbestands dem Tater (zumindest partiell) zuzurechnen ist.
Einleitung: Gegenstand der Untersuchung – Gang der Untersuchung
1. Historische Entwicklung des Versuchsstrafmaßes im deutschen Recht: Die Bestrafung des Versuchs im deutschen Recht bis 1800 – Die Diskussion vom späten 18. Jahrhundert bis 1933 – Die Milderungsgründe beim Versuch in den Partikulargesetzen des 19. Jahrhunderts – Die Einführung der obligatorischen Strafmilderung im RStGB von 1871 – Die Entwürfe der Kaiserzeit und der Zeit der Weimarer Republik – Die NS-Zeit: Der Weg zur Einführung der fakultativen Strafmilderung durch die Gewaltverbrecherverordnung – Die Reformentwürfe nach 1945 bis zur Novellierung des Allgemeinen Teils durch das 2. Strafrechtsreformgesetz – Zusammenfassung
2. Die vollendungsspezifischen Sanktionsvoraussetzungen und ihr Einfluss auf die Strafhöhe: Erläuterung der Grundbegriffe und Ermittlung der vollendungsspezifischen Sanktionsvoraussetzungen – Gründe für die Milderung der Versuchsstrafe wegen des Fehlens vollendungsspezifischer Sanktionsvoraussetzungen – Exkurs 1: Zur funktionalen Deutung des objektiven Tatbestands im geltenden Recht – Zusammenfassung
3. Anwendung von § 23 II StGB: Der Regelungsgehalt von § 23 II StGB: Fakultative Strafrahmenmilderung – Gründe für die Strafrahmenmilderung – Weitere Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung von § 23 II StGB
Zusammenfassung und Ausblick: Die historische Entwicklung des Versuchsstrafmaßes bis zur Einführung von § 23 II StGB – Straffunktionale Begründung der Milderung der Versuchsstrafe wegen des Fehlens vollendungsspezifischer Sanktionsvoraussetzungen – Gebrauch der Strafrahmenmilderung nach § 23 II i. V. m. § 49 I StGB – Ausblick: Konsequenzen für die Dogmatik des objektiven Tatbestands im Strafrecht
Literatur- und Sachwortverzeichnis
- By (author) Tillmann Horter
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