Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht.

By (author) David Rüger

Book cover: Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht.

Extent: 281 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F.

Series volume number: 62

Language: German

Paperback (Published)

(April 2011)

ISBN: 9783428135011

6.18 x 9.17 inches

Price: $114.00

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Die donatio mortis causa des klassischen römischen Rechts – eine Schenkung unter der Voraussetzung, daß der Beschenkte den Schenker überlebt – ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht.

Die vorliegende Arbeit untersucht solche Problemkreise exemplarisch durch vertiefte Exegese einzelner Stellen, die unter anderem Konstellationen vorweggenommener Erbfolge, Ehegattenschenkungen oder Verfügungen über die Mitgift betreffen. Viele dieser Stellen belegen, daß bereits das klassische Recht ein Reurecht des Schenkers kannte.


Die römische Schenkung auf den Todesfall ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht.

Neben der einfachen Sachschenkung begegnet die Schenkung in Form eines förmlichen Schuldversprechens (Stipulation), eines Schulderlasses (acceptilatio) oder sogar in der Freilassung eines Sklaven. Ursprünglich war die Schenkung durch eine konkrete Gefahr des Schenkers – etwa eine akute Krankheit oder eine gefährliche Reise – veranlaßt. Ebenso finden sich aber Schenkungen ohne konkrete Gefahr, etwa Konstellationen vorweggenommener Erbfolge.

Ein eigenständiger Anwendungsbereich kommt der Ehegattenschenkung von Todes wegen zu. Die aufschiebende Bedingung der causa ermöglicht eine Umgehung des Schenkungsverbotes. Ebenso kann eine Frau mit Hilfe der donatio mortis causa das Verbot des Testierens über die eigene Mitgift umgehen.

Die verschiedensten Stellen belegen die zentrale Bedeutung des Reurechts, dessen Klassizität die interpolationistische Literatur sehr zu Unrecht bestritten hat. Die Rehabilitation der früheren communis opinio bildet einen Schwerpunkt der Arbeit.

Ausführliche Exegesen einzelner Texte stellen verschiedene Problemkreise des Rechtsinstituts exemplarisch dar. Dabei wird älteres Schrifttum zurückgehend bis ins Mittelalter möglichst weitgehend einbezogen.

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