Der lange Kampf um die Einführung von Witwen- und Witwerrenten

Analyse der sozialpolitischen Diskussionen von 1890 bis 1911

By (author) Frank Weidner

Book cover: Der lange Kampf um die Einführung von Witwen- und Witwerrenten

Extent: 207 pages

Publisher: V&R unipress

Subjects: Law

Language: German

Hardback (Published)

(June 2016)

ISBN: 9783847106012

6.34 x 12.87 inches

Price: $74.00

In stock

Diese Fragen behandelt der Autor rechtshistorisch, indem er die Vorgangerregelungen von 46, 48 SGB VI entstehungsgeschichtlich analysiert. Bereits 1911 ist es gelungen, eine Hinterbliebenenversicherung einzufuhren, deren Grundlagen sich bis heute erhalten haben. Viele Fragen, die es aktuell noch zu losen gilt, wurden in vorangegangenen Diskussionen bedacht, was den Schluss zulasst, dass die Ausgestaltung als Versicherungsleistung derzeit ausdrucklich gewollt war.


Since the decision of the Federal Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) from February 18, 1998, it is questionable, whether Widows’ Pensions are property-protected under Art. 14 Abs. 1 GG or whether, as the court ruled, they are simply a public welfare issue. This question will be dealt with in a historical-legal manner through the work titled “The Long Struggle for Widows’ Pensions”, during which the historical development of previous rulings relating to 46, 48 SGB VI will be analyzed. It is important to note, that the many problems we encounter today, where already being discussed by previous generations. Unterliegt die Ehegatten-Hinterbliebenenrente dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG oder ist sie fursorgerisch motiviert, wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 18.02.1998 urteilte? Diese Fragen werden in der vorliegenden Arbeit rechtshistorisch behandelt, indem die Vorgangerregelungen von 46, 48 SGB VI entstehungsgeschichtlich analysiert werden. Bereits 1911 ist es gelungen, eine Hinterbliebenenversicherung einzufuhren, deren Grundlagen sich bis heute erhalten haben. Viele Fragen, die es aktuell noch zu losen gilt, wurden in vorangegangenen Diskussionen bedacht, was den Schluss zulasst, dass die Ausgestaltung als Versicherungsleistung derzeit ausdrucklich gewollt war.

  • By (author) Frank Weidner