Das Rechtsgut der Datenhehlerei
Untersuchungen zu § 202d StGB
By (author) Niklas Kindhäuser
Hardback (Published)
(December 2024)
ISBN: 9783428193394
6.18 x 9.17 inches
Price: $82.00
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Mit 202d StGB hat der Gesetzgeber einen Straftatbestand geschaffen, der Kriterien fur die Zuordnung von Daten voraussetzt, aber nicht definiert. Dem deutschen Recht fehlt ein einheitliches gesetzliches System zur Zuordnung von Daten. Die Untersuchung dieses Problemfeldes erfolgt anhand der Bestimmung des Rechtsguts der Datenhehlerei. Dabei zeigt sich, dass die Datenhehlerei eine Schutznorm fur semantische Informationen darstellt, die als Daten gespeichert sind.
English summary: The Legally Protected Interest of the Offence handling stolen data – Investigations into Section 202d StGB: The statutory offence of section 202d StGB (handling stolen data) requires criteria for the legal attribution of data, but does not define them, as German law lacks a uniform legal system in this regard. This problem is examined by determining the legally protected interest (Rechtsgut) of section 202d StGB. It is shown that the handling of stolen data represents a statutory offence to protect semantic information stored as data. German description: Die Ubertragung von Konzepten aus klassischen Delikten in Tatbestande des Datenstrafrechts wird vom Gesetzgeber regelmassig praktiziert, ist aber – aufgrund der Besonderheiten immaterieller Guter – bereits im Ansatz problematisch. Dies gilt fur den der Sachhehlerei nachgebildeten Straftatbestand der Datenhehlerei, 202d StGB, in besonderem Masse. Mit der Datenhehlerei hat der Gesetzgeber einen (weiteren) Straftatbestand geschaffen, der Kriterien fur die Zuordnung von Daten voraussetzt, aber nicht definiert oder festlegt. Dem deutschen Recht im Allgemeinen und dem Strafrecht im Besonderen fehlt ein einheitliches gesetzliches System zur Zuordnung von Daten.Die Untersuchung dieses Problemfeldes erfolgt in der Arbeit anhand der Bestimmung des Rechtsguterschutzes der Datenhehlerei. Dabei zeigt sich, dass die Datenhehlerei eine Schutznorm fur semantische Informationen, die als Daten gespeichert sind, darstellt und das von der ganz herrschenden Lehre vertretene formelle Datengeheimnis nicht das Rechtsgut von 202d StGB ist.
"I. Grundlagen und Begriffsbestimmungen 1. Uberblick zur Normgenese Vorgeschichte - Normtext - Zu den Motiven der Gesetzgebung - Verfassungsbeschwerde 2. Rechtsgut Der Begriff des Rechtsguts - Methodik zur Bestimmung des Rechtsguts - Zusammenfassung: Hermeneutisch-methodischer (systemimmanenter) Rechtsgutsbegriff 3. Anschlussdelikt 4. Daten, Informationen und Geheimnisse Computer- und Datenstrafrecht - Der Begriff der Daten im StGB - Informationsbegriffe - Daten und Informationen in der Informatik - Schlussfolgerungen - Zur Zuordnung von Daten und Geheimnissen II. Der Rechtsguterschutz der Datenhehlerei 5. Rechtsgutsbezeichnungen in der Begrundung des Gesetzentwurfs 6. Formelles Datengeheimnis Das formelle Datengeheimnis bei 202a, 202b, 202c StGB - Schutz vor einer Aufrechterhaltung und Vertiefung der Verletzung: Perpetuierungstheorie - Formelles Datengeheimnis als Rechtsgut der Datenhehlerei? 7. Allgemeine Sicherheitsinteressen Argumente fur und gegen die Gefahrlichkeitstheorie bei 259 StGB - Situation bei 202d StGB - Konsequenzen 8. Materielles Datengeheimnis Zum Tatbestand des 202d Abs. 1 StGB - Weitergabe und Verbreitung semantischer Informationen als Unrecht - Zum Konzept materiellen Informationsschutzes durch das Anschlussdelikt - Ergebnis: Die Datenhehlerei als materielles Geheimnisschutzdelikt ", I. Grundlagen und Begriffsbestimmungen
1. Überblick zur Normgenese
Vorgeschichte – Normtext – Zu den Motiven der Gesetzgebung – Verfassungsbeschwerde
2. Rechtsgut
Der Begriff des Rechtsguts – Methodik zur Bestimmung des Rechtsguts –
Zusammenfassung: Hermeneutisch-methodischer (systemimmanenter) Rechtsgutsbegriff
3. Anschlussdelikt
4. Daten, Informationen und Geheimnisse
Computer- und Datenstrafrecht – Der Begriff der Daten im StGB – Informationsbegriffe
– Daten und Informationen in der Informatik – Schlussfolgerungen – Zur Zuordnung von
Daten und Geheimnissen
II. Der Rechtsgüterschutz der Datenhehlerei
5. Rechtsgutsbezeichnungen in der Begründung des Gesetzentwurfs
6. Formelles Datengeheimnis
Das »formelle Datengeheimnis« bei §§ 202a, 202b, 202c StGB – Schutz »vor einer
Aufrechterhaltung und Vertiefung« der Verletzung: Perpetuierungstheorie – Formelles
Datengeheimnis als Rechtsgut der Datenhehlerei?
7. Allgemeine Sicherheitsinteressen
Argumente für und gegen die Gefährlichkeitstheorie bei § 259 StGB – Situation bei §
202d StGB – Konsequenzen
8. Materielles Datengeheimnis
Zum Tatbestand des § 202d Abs. 1 StGB – Weitergabe und Verbreitung semantischer
Informationen als Unrecht – Zum Konzept materiellen Informationsschutzes durch das
Anschlussdelikt – Ergebnis: Die Datenhehlerei als materielles Geheimnisschutzdelikt
- By (author) Niklas Kindhäuser
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