Actio de dolo.

Arglistklage im römischen Recht.

By (author) Jan Dirk Harke

Book cover: Actio de dolo.

Extent: 126 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zur Rechtsgeschichte

Series volume number: 190

Language: German

Paperback (Published)

(January 2020)

ISBN: 9783428159116

6.18 x 9.17 inches

Price: $95.00

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Die römische Arglistklage kennzeichnet ein Missverhältnis von Potential und tatsächlichem Anwendungsbereich: Sie erfasst jeglichen mit Vorsatz herbeigeführten Vermögensnachteil und damit sogar Fälle, in denen sich der Schaden aus der Vorenthaltung einer Leistung ergibt. Um einem Zirkelschluss zu wehren, wenden die römischen Juristen die Klage nur in Anlehnung an einen schon vorhandenen Anspruch an, der als Vorbild für die Haftung taugt. Die Arglistklage wird so zum Vehikel für einen Analogieschluss.


Die romische Arglistklage, entfernter Vorlaufer des heutigen Schadensersatzanspruchs aus 826 BGB, kennzeichnet ein Missverhaltnis von Potential und tatsachlichem Anwendungsbereich: Sie erfasst jeglichen mit Vorsatz herbeigefuhrten Vermogensnachteil und damit sogar Falle, in denen sich der Schaden aus der Vorenthaltung einer vom Klager begehrten Leistung ergibt. So entsteht die Gefahr eines Zirkelschlusses, indem die Arglistklage erst den Anspruch auf die Leistung schafft, deren Verweigerung dem Beklagten zum Vorwurf gemacht wird. Um dieser Gefahr zu wehren, legen die romischen Juristen besonderes Augenmerk auf die Subsidiaritat. Ihr unterliegt die Klage schon seit ihrer Einfuhrung im ersten vorchristlichen Jahrhundert, damit sie das vorhandene Anspruchssystem nicht stort. In Ausdehnung des zugrundeliegenden Rechtsgedankens wenden die Juristen die Arglistklage nur in Anlehnung an ein schon vorhandenes Klagerecht an, das als Vorbild fur die Haftung taugt. Die Arglistklage wird so zum Vehikel fur einen Analogieschluss und tritt in Konflikt mit anderen Instrumenten, die dieselbe Funktion erfullen.

I. Das Edikt und seine Auslegung

§ 1 Das Edikt wider den dolus
Die Klageverheißung – Die Veränderung der Klagefrist – Die proponierte Klageformel

§ 2 Subsidiarität und Infamie
Der Nachrang der Arglistklage – Die ignominia des verurteilten Täters – Der Zusammenhang

§ 3 Der Haftungstatbestand
Zwei Definitionen? – Dolus bonus und dolus praesens – Subsidiarität im weiteren Sinne

II. Anwendungsfälle

§ 4 Täuschung im Rechtsverkehr
Abschluss von Schuldverträgen – Aufhebung von Verpflichtungen – Täuschung bei Erbfolge und Freilassung

§ 5 Andere Vermögensschäden
Kollusion – Urkundenunterdrückung – Umgehung adjektizischer Verpflichtung und Amtsträgerhaftung

§ 6 Eigentumsverletzung
Nachbildung der aquilischen Haftung – Ergänzung der Diebstahlshaftung – Eigentumsstörung

§ 7 Beeinträchtigung obligatorischer Rechte
Strengrechtliche Verpflichtung und bona fides – erpetuatio obligationis als Vorbild – Noxalverpflichtung und Rechtsmängelhaftung

§ 8 Unvollkommene Verbindlichkeiten
Innominatrealkontrakte – Unerfüllte Schenkungen und unwirksame Aufträge – Vertragsähnliche Verhältnisse

Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

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