Einseitige private Rechtsgestaltung
Geschichte und Dogmatik
by Christian Hattenhauer
Hardback (Published)
(December 2011)
ISBN: 9783161497896
Price: $131.00
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English summary: Since the 19th century, German jurisprudence has been dealing with the similarities among various forms of private unilateral law shaping, and in 1903 Emil Seckel coined the term Gestaltungsrechte (right to alter a legal relationship by unilateral declaration). Christian Hattenhauer begins by exploring a selection of cases in classical Roman law as well as in sources of ancient German law for which unilateral law shaping is carried out today. He then shows which steps were necessary for this development, which converged in the 19th century: the examination of the individual elements of the conclusion of a contract in the tradition of canon and natural law, which was indispensable for ascertaining that the legal action is an act of legal significance which creates a binding obligation for another individual, and the separation of material and procedural law. German description: Die Gemeinsamkeiten einseitiger privater Rechtsgestaltung, etwa bei Anfechtung, Aufrechnung oder Rucktritt, beschaftigen erstmals die deutsche Rechtswissenschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts; 1903 spricht dann Emil Seckel von Gestaltungsrechten. Christian Hattenhauer untersucht zunachst ausgewahlte Falle im klassischen romischen Recht sowie in Quellen des alten deutschen Rechts, in denen heute einseitige Gestaltung erfolgt. Dann behandelt er die Schritte, die fur die dogmatische Erfassung der einseitigen privaten Rechtsgestaltung erforderlich waren und in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts zusammenfanden: Einerseits die Hinwendung zu den Elementen des Vertragsschlusses in kanonistisch-naturrechtlicher Tradition, unabdingbar fur die Erfassung des rechtlichen Handelns als Rechtsgeschaft mit Bindungswirkung gerade auch fur den Adressaten, andererseits die Scheidung des materiellen Rechts vom Prozess als Grundlage fur die Prototypen ausserprozessualer einseitiger Gestaltung bei Anfechtung, Aufrechnung und Rucktritt. Schliesslich unterzieht der Autor die Lehre vom Gestaltungsrecht eingehender Kritik: Es zeigt sich, dass die herkommlichen Dogmen (etwa Unwiderruflichkeit des Gestaltungsakts oder Unubertragbarkeit des Gestaltungsrechts) meist auf Schlagworten und konstruktivem Denken beruhen. Sie verfehlen die massgeblichen Parteiinteressen, indem den Parteien das Gewollte allein mit konstruktiven Argumenten verweigert wird und der auf die Gestaltungssituation verengte Blick die entscheidenden, da privatautonom getroffenen Wertungen des Rechtsverhaltnisses vernachlassigt.
- By (author) Christian Hattenhauer
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