Grundrechtliche Freiheit im Wettbewerb.

Eine grundrechtsdogmatische Studie zur Verarbeitung von staatlichen Einflüssen auf das Umfeld wirtschaftlicher Betätigung.

By (author) Anton Achatz

Book cover: Grundrechtliche Freiheit im Wettbewerb.

Extent: 308 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1194

Language: German

Paperback (Published)

(October 2011)

ISBN: 9783428135523

6.18 x 9.17 inches

Price: $114.00

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Über den Wettbewerb vermittelte Eingriffe waren Gegenstand zahlreicher Abbildungen, die sich allerdings zumeist auf Einzelaspekte beschränkten, ohne dabei näher auf den grundrechtstheoretischen Unterbau der Wettbewerbsfreiheit einzugehen. Diese fehlende Auseinandersetzung lud zu (verfassungsrichterlichen) Dezisionismus ein, der zahlreiche Widersprüchlichkeiten aufweist. Die Arbeit hat sich daher u. a. zum Ziel gesetzt, den freiheitstheoretischen Hintergrund des Grundrechts näher zu beleuchten.


Der grundrechtliche Schutz der Wettbewerbsfreiheit ist in der rechtswissenschaftlichen Forschung wie der Rechtspraxis allgegenwärtig. Der dogmatischen Aufarbeitung mangelt es allerdings immer noch an einem hinreichenden grundrechtstheoretischen Fundament, dessen Fehlen sich nicht zuletzt in der inkonsistenten Entscheidungspraxis des BVerfG widerspiegelt.

Ursache ist z. T. die oftmals übersehene Doppelfunktion der “berufsregelnden Tendenz”, mit der sowohl der Schutzbereich abgegrenzt als auch der Eingriffscharakter bestimmt wird. Eine nähere Analyse zeigt aber auch, dass die Entscheidungsfindung durch das häufig unbewusst zugrunde gelegte und oft zu “individualistische” Freiheitsverständnis determiniert ist.

Wer den Wettbewerb auf eine Veranstaltung von Konkurrenten reduziert, wird aber dem Selbstverständnis der Grundrechtsträger nicht gerecht. Wettbewerb am Markt ist geprägt von der erfolgreichen Interaktion des Wettbewerbers mit seinem Vertragspartner, deren Gelingen von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist. Dies hat Folgen für den grundrechtlichen Freiheitsgegenstand, dessen exakte Bestimmung der Eingriffsprüfung voranzugehen hat. Einwirkungen auf das Umfeld der Interaktion, insbesondere auf den Interaktionspartner, können daher als eigene Grundrechtsverletzung gerügt werden.

2011 ausgezeichnet mit dem Promotionspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Förderpreis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung.

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