Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola.
(Abt. A: Abhandlungen zum Römischen Recht und zur Antiken Rechtsgeschichte).
By (author) Julia Maria Gokel
Paperback (Published)
(October 2014)
ISBN: 9783428141128
6.18 x 9.17 inches
Price: $127.00
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Die Frage nach dem System im römischen Recht gehört zu den am meisten problembeladenen Forschungsfragen der römischen Rechtswissenschaft. Weitgehend einig ist man sich heute, dass die römischen Juristen eine geschlossene Darstellung des Rechts in einem äußeren System – mit Ausnahme der didaktisch ausgerichteten Institutionenwerke – nicht angestrebt haben. Ob und wie sich hingegen Spuren eines inneren Systems im römischen Recht nachweisen lassen, gilt als umstritten. Julia Maria Gokel untersucht dies anhand möglicher sprachlicher Indizien für innere Systembildung im Werk des Juristen Q. Cervidius Scaevola. Kernstück der Forschungsarbeit, welche auf einem induktiv-philologischen Ansatz basiert, stellen ausführliche Einzelexegesen systemrelevanter Quellen aus nahezu allen Gebieten des römischen Rechts dar.
Gegenstand der Untersuchung von Julia Maria Gokel ist die Frage nach innerer Systembildung im Werk des römischen Juristen Quintus Cervidius Scaevola. Die Forschungsarbeit, welche auf einem philologischen Ansatz basiert, untersucht systemrelevante Quellenstellen aus nahezu allen Werken des Juristen auf eine über den Einzelfall hinausgehende Verknüpfung der juristischen Entscheidung und unterteilt die untersuchten Quellen nach Argumentationsgruppen.
Die detaillierten Exegesen, welche das Kernstück der Arbeit bilden, sind thematisch nicht begrenzt und stellen einen bunten Querschnitt von Fällen aus den verschiedensten Gebieten des römischen Rechts dar. Die Wahl, das Corpus eines Juristen zu untersuchen, welcher in der Übergangszeit von der antoninischen zur severischen Periode in Rom lebte und nicht selten über Anfragen in griechischer Sprache entschied, ermöglicht zudem die konkrete Untersuchung des Einflusses von griechischem Rechtsdenken anhand verschiedener Rechtsinstitute des ius gentium.
Wo sich vereinzelt systembildende Strukturen in den Entscheidungen des Juristen nachweisen lassen, kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass es sich überwiegend um didaktisch motivierte Darstellungen für Unterrichtszwecke handelt. Die Untersuchung bestätigt insgesamt das Juristenprofil Scaevolas als eines in der Regel praxisorientierten Respondenten mit geringem Interesse für Systembildungsfragen.
1. Einführung und Hintergründe
§ 1 Einleitung: Zum Thema der Untersuchung – Zum Forschungsstand – Methodologisches caveat – Sprachliche ›Individualität‹? – Die Aufgabenstellung – Ziel der Untersuchung
§ 2 Ein inneres System im römischen Recht?: Zum Systembegriff im römischen Recht – Zur Herkunft des Systembegriffs – Ansätze zur Systembildung im römischen Recht
§ 3 Leben und Werk des Quintus Cervidius Scaevola: Lebensdaten – Der Lehrer Cervidius Scaevola – Der Respondent Cervidius Scaevola – Das Werk des Cervidius Scaevola – Der ›individuelle‹ Stil von Scaevola
2. Exegesen
§ 4 Systembildung durch Konjunktion der Negation: Das argumentum per duplicem exceptionem – Der Sprachgebrauch von »nec…nec« bei Scaevola – Exegesen: D.14.3.20 (Scaev. 5. dig.), D.5.2.20 (Scaev. 2. quaest.)
§ 5 Systembildung nach der Art: Das argumentum ad modum – Zum Sprachgebrauch von huiusmodi / eiusmodi bei Scaevola – Exegesen: D.33.7.27 (Scaev. 6. dig.), D.34.1.13.1 (Scaev. 4. resp.)
§ 6 Systembildung durch Gattungsbildung: Das argumentum ex genere – Zum juristischen Sprachgebrauch – Exegesen: D.18.6.11 (In libro septimo digestorum Iuliani Scaevola notat), D.18.3.6 (Scaev. 2. resp.)
§ 7 Systembildung durch Konsequenz: Das argumentum per consequentiam – Zum Sprachgebrauch von »consequens« bei Scaevola – Exegesen: D.36.1.80.4 (Scaev. 21. dig.), D.50.1.24 (Scaev. 2. dig.), D.21.2.69.4 (Scaev. 2. quaest.)
§ 8 Systembildung durch Absurditätsschlüsse: Das argumentum ad absurdum – Zum Sprachgebrauch von »alioquin« bei Scaevola – Die Quelle D.40.9.6. (Scaevola 16. quaest.) – Ergebnis
§ 9 Systembildung durch Generalisierung: Das argumentum per generalem modum – Der Sprachgebrauch bei Scaevola – Exegesen: D.22.2.5. (Scaev. 6. resp.), D.28.2.29 (Scaev. 6. quaest.)
§ 10 Zusammenfassung und Ausblick: Ergebnisse der einzelnen Exegesen – Zum inneren System – Innere Systembildung und Sprache – »Werktypen« – Das Juristenprofil Scaevola – Ausblick
Literaturverzeichnis, Sach- und Quellenregister
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