Uberindividueller Rechtsschutz

Phanomenologie und Systematik uberindividueller Klagebefugnisse im Verwaltungs- und Gemeinschaftsrecht, insbesondere am Beispiel des Umweltrechts

by Sabine Schlacke

Book cover: Uberindividueller Rechtsschutz

Extent: 613 pages

Publisher: Mohr Siebeck

Subjects: Law

Series: Jus Publicum

Series volume number: 179

Language: German

Hardback (Published)

(January 2009)

ISBN: 9783161494574

9.61 x 6.46 inches

Price: $180.00

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Rechtsbehelfe, die unabhangig von der Verletzung eines subjektiven Rechts erhoben werden konnen, erschuttern das bewahrte, verfassungsrechtlich in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte deutsche Individualrechtsschutzsystem, in dem grundsatzlich nur derjenige zur gerichtlichen Klage befugt ist, der eine Verletzung eigener Rechte geltend machen kann. Ganz entscheidende Verantwortlichkeit fur diese sich sprunghaft entwickelnden uberindividuellen Klagebefugnisse kommt – neben dem Volkerrecht, namentlich der Arhus-Konvention – dem Gemeinschaftsrecht zu, das die Mitgliedstaaten im Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzrecht zur Einfuhrung uberindividueller Rechtsbehelfe verpflichtet. Sabine Schlacke untersucht neben dem Umweltrecht als Referenzgebiet samtliche uberindividuellen Klagebefugnisse im offentlichen Recht sowie vergleichbare zivilrechtliche Regelungen, insbesondere jene des Unterlassungsklagengesetzes. Sie zeigt, dass uberindividuellen Klagebefugnissen keine punktuelle oder bereichsspezifische, sondern eine grundlegende Bedeutung fur die deutsche und europaische Rechtsordnung zukommt. Mit der vorliegenden Untersuchung wird erstmalig eine wissenschaftliche Fundierung dieses Systems uberindividuellen Rechtsschutzes im deutschen und gemeinschaftseigenen (Verwaltungs-)Prozessrecht unternommen. Uber eine Systematisierung und Harmonisierung uberindividueller Klagebefugnisse hinaus analysiert die Autorin den hiermit einhergehenden Funktionswandel der Verwaltungsgerichtsbarkeit und seine Bedeutung fur eine moderne Staatlichkeit, so dass ihr Buch auch zur Entwicklung eines (Verwaltungs-)Prozessrechts im europaischen Mehrebenensystem beitragt.

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