Iuris prudentia Diocletiana.

Kaiserliche Rechtsprechung am Ende des dritten Jahrhunderts.

By (author) Jan Dirk Harke

Book cover: Iuris prudentia Diocletiana.

Extent: 361 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zur Rechtsgeschichte

Series volume number: 185

Language: German

Paperback (Published)

(June 2019)

ISBN: 9783428156986

6.18 x 9.17 inches

Price: $164.00

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Nach gängiger Ansicht hat die Kanzlei Diokletians das klassische römische Recht beständig gegen Einflüsse volksrechtlicher Vorstellungen aus den Provinzen des römischen Reichs verteidigt. Dieses Bild hält einer kritischen Überprüfung der Entscheidungen, die auf dem Gebiet des Schuldrechts ergangen sind, nicht stand: Hier zeigt sich die kaiserliche Kanzlei keineswegs gebunden an das klassische Recht, sondern entwickelt es in vielfacher Hinsicht weiter, und dies wiederum ohne Anregung durch das Volksrecht, sondern im Bestreben nach Verfeinerung des überlieferten Rechtsstoffs.


Die Rechtsprechung der kaiserlichen Kanzlei unter Diokletian ist gut uberliefert und gilt als konservativ bis klassizistisch. Glaubt man der modernen Forschung, haben Diokletians Juristen das klassische romische Recht nachgerade krampfhaft gegen Einflusse volksrechtlicher Vorstellungen aus den Provinzen des romischen Reichs verteidigt. Dieses Bild halt einer kritischen Uberprufung der Entscheidungen, die auf dem Gebiet des Schuldrechts ergangen sind, nicht stand: Hier zeigt sich die kaiserliche Kanzlei keineswegs gebunden an das klassische Recht, sondern entwickelt es in vielfacher Hinsicht weiter, und dies wiederum nicht in Auseinandersetzung mit volksrechtlichen Anschauungen, sondern im Bestreben nach Verfeinerung des uberlieferten Rechtsstoffs. Einem auaeren Einfluss ist die diokletianische Rechtsprechung nur insofern ausgesetzt, als in ihr deutlicher als in den Schriften der klassischen Juristen die Spuren der Rechtspraxis zutage treten.

1. Einleitung: Das herkömmliche Bild der diokletianischen Reskriptenpraxis – Zweifel und Fragen – Der Gegenstand der Untersuchung und seine Abgrenzung

2. Außervertragliche Schuldverhältnisse: Sachbeschädigung (actio legis Aquiliae) –Furtum und ähnliche Delikte – Erpressung (actio quod metus causa) – Arglist (actio de dolo) – Geschäftsbesorgung ohne Auftrag (actio negotiorum gestorum) – Vorlegungspflicht (actio ad exhibendum) – Bereicherung durch Eingriff (condictio furtiva und actio rerum amotarum) – Leistungskondiktion

3. Vertragliche Schuldverhältnisse: Darlehen (condictio aus mutuum und stipulatio) – Leihe (commodatum) – Unentgeltliche Verwahrung (depositum) – Pfandrecht (actio pigneraticia) – Verbalvertrag (stipulatio) – Kaufvertrag (emptio venditio) – Verdingung (locatio conductio) – Gesellschaft (societas) – Auftrag (mandatum) – Unbenannte Verträge – Schenkung (donatio)

4. Übergreifende Strukturen: Noxalhaftung – Adjektizische Haftung – Übergang von Forderungen – Erlöschen von Forderungen – Aufrechnung (compensatio) – Durchsetzung einer Forderung

5. Ergebnis: Probleme der Rechtspraxis – Spuren des Volksrechts? – Neuerungen – Fazit

Quellen- und Personenverzeichnis

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