Die Verwaltung als Vertragspartner

Empirie und Dogmatik verwaltungsrechtlicher Vereinbarungen zwischen Behorde und Burger

by Volker Schlette

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Extent: 777 pages

Publisher: Mohr Siebeck

Subjects: Law

Series: Jus Publicum

Series volume number: 51

Language: German

Hardback (Out of print)

(January 2000)

ISBN: 9783161472244

Price: $193.00

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English summary: Even today, administrative law is still largely centred around unilaterally sovereign forms of action and in particular around the administrative act. Volker Schlette shows that this orientation does not meet the requirements of modern administrative law and that for this reason there should be an increasing use of consensually cooperative forms such as contracts pertaining to administrative law. These contracts have specific advantages, since they offer more alternatives regarding structure and content, are accepted more positively and enable solutions which are flexible, are adapted to single cases and are at the same time legally viable for a wide variety of problems. German description: Das Verwaltungsrecht ist auch heute noch in weiten Teilen auf einseitig-hoheitliche Handlungsformen und insbesondere auf die Form des Verwaltungsakts zentriert. Volker Schlette legt dar, dass diese Ausrichtung den Anforderungen an ein zeitgemasses Verwaltungsrecht nicht gerecht wird und daher vermehrt konsensual-kooperative Formen, und zwar insbesondere verwaltungsrechtliche Vertrage verwendet werden mussen. Der verwaltungsrechtliche Vertrag besitzt spezifische Vorteile, uber die andere Handlungsformen und auch informelle Absprachen in dieser Kombination nicht verfugen. Unter anderem eroffnet er breite inhaltliche Gestaltungsmoglichkeiten, wirkt akzeptanzfordernd und gestattet flexible, an Einzelfalle angepasste und zugleich rechtssichere Losungen fur die unterschiedlichsten Problemkonstellationen.Die Untersuchung ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil legt Volker Schlette die dogmatischen Fundamente des verwaltungsrechtlichen Vertragsrechts. Anschliessend erortert er die praktische Dimension des verwaltungsrechtlichen Vertrages. Im dritten und umfangreichsten Teil entwirft er ein allgemeines offentliches Vertragsrecht, in dem die spezifisch offentlich-rechtlichen Probleme von Vertragsanbahnung, Vertragsschluss, Rechtsverstossen, Leistungsstorungen und zwangsweiser Durchsetzung naher erortert und zudem der Umfang der verwaltungsvertraglichen Gestaltungsmoglichkeiten im einzelnen bestimmt werden.

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