Verhaltensvollstreckung gegen Prozessunfähige
Eine Untersuchung zur Individualvollstreckung gegen prozessunfähige Schuldner
By (author) Peter Golo Fischer
Hardback (Published)
(October 2025)
ISBN: 9783428196357
6.18 x 9.17 inches
Price: $89.00
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Die Zwangsvollstreckung gegen prozessunfähige
Schuldner gilt als vermintes Gelände. Besondere Schwierigkeiten wirft die
Zwangsvollstreckung gegen Prozessunfähige auf, soweit sie auf die Erwirkung einer
Handlung oder Unterlassung gerichtet ist. Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten der
Zwangsvollstreckung in diesen Fällen. Bei der Entwicklung von Lösungsansätzen müssen
Gläubiger- und Schuldnerinteressen in einen Ausgleich gebracht werden, der die
beiderseitigen Interessen berücksichtigt.
»Enforcement of Behavioural Obligations Against
Legally Incapacitated Persons«: Under German law, enforcement proceedings may also be
used to compel the performance of an act or the omission of certain conduct. This
study highlights the difficulties that may arise in such enforcement proceedings when
the debtor lacks procedural capacity. While developing possible solutions, the
interests of both creditors and debtors must be balanced in a manner that duly takes
account of the concerns of each side.
A. Einleitung
B. Prozessfähigkeit als Vollstreckungsvoraussetzung
Prozessfähigkeit als Verfahrenshindernis – Bedeutung der Prozessfähigkeit für die
Zwangsvollstreckung
C. Die Willensbeugung in der Zwangsvollstreckung im Falle prozessunfähiger Schuldner
Problemstellung – Durchführung der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO und § 890 ZPO
im Falle der Prozessunfähigkeit des Schuldners – Die Vollstreckung der Verpflichtung
zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
D. Die Vertretung durch gewillkürte Vertreter, insbesondere durch einen
Vorsorgebevollmächtigten
Vertretung durch gewillkürte Vertreter im Prozess – Die Stellung des
Vorsorgebevollmächtigten in der Zwangsvollstreckung – Der Vorsorgebevollmächtigte als
Adressat von Zwangsmitteln
E. Schlussbetrachtung und Thesen
- By (author) Peter Golo Fischer
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