Funktion und Dogmatik US-amerikanischer punitive damages

Zugleich ein Beitrag zur Diskussion um die Zustellung und Anerkennung in Deutschland

by Juliana Morsdorf-Schulte

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Extent: 325 pages

Publisher: Mohr Siebeck

Subjects: Law

Series: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

Series volume number: 67

Language: German

Paperback (Out of print)

(March 1999)

ISBN: 9783161470363

Price: $62.00

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English summary: The author explains the concept of punitive damages and traces this common law doctrine back to its early English origins. Elaborating on the seminal role of jury discretion, she gives reasons why punitive damages have survived and what modern needs this doctrine satisfies. She describes the development of this common law doctrine in US history and evaluates modern reforms. She gives an overview of its present application and analyzes the leading cases. In order to get hold of a lawbreaker who otherwise might succeed in evading the legal system the jury in a given case may have the right to award punitive damages . In this instance the jury exercises the power to punish offenders and acts as a responsible instrument of government. From the German point of view punitive damages can not be seen as a civil matter and they infringe on the German ordre public . The author comes to the conclusion that punitive awards cannot be enforced in Germany, nor can the documents pertaining to these be served with the help of German agencies. German description: Juliana Morsdorf-Schulte stellt die in den US-amerikanischen Einzelstaaten geltende common law doctrine der punitive damages dar. Sie untersucht, warum das hochentwickelte amerikanische Recht trotz aller Kritik an diesem eigenartigen und international beargwohnten Rechtsinstitut festhalt.Den Schlussel zum Verstandnis der modernen Rechtspraxis liefern deren Ursprung und die geschichtliche Entwicklung. Dabei spielen die historisch verankerte Ermessensfreiheit der Jury im anglo-amerikanischen Schadensersatzverfahren und die Garantie der Jurymitwirkung in der US-Verfassung eine zentrale Rolle. Von diesem Ansatz ausgehend fugen sich verschiedene Beobachtungen zusammen, die bisher kaum zur Kenntnis genommen worden sind. Der Klager hat niemals einen Rechtsanspruch auf punitive damages. Die Verhangung von punitive damages ist nur der Jury gestattet, nicht aber dem Richter. Die langlebigeren unter den Reformmassnahmen der letzten Jahrzehnte setzen am Verfahrensrecht an. Schliesslich treten punitive damages nur dann auf, wenn die Rechtsordnung einen Lebenssachverhalt wegen der Besonderheiten des Einzelfalles sonst nicht befriedigend in den Griff bekame. Letzteres fuhrt zu mannigfachen Anwendungsbereichen, die anhand reprasentativer Gerichtsentscheidungen vorgestellt werden.Die auslandsrechtliche Untersuchung wird von einer Darstellung der internationalrechtlichen Problematik eingerahmt, die im Zusammenhang mit punitive damages in Deutschland aufgetretenen ist. Es zeigt sich, dass eine zivilrechtliche Qualifikation von punitive damages generell ausscheidet und stets eine intensive Verletzung des deutschen ordre public vorliegt. Daher konnen auf punitive damages lautende amerikanische Urteile in Deutschland nicht anerkannt und vollstreckt werden. Ein deutscher Richter kann bei Verweisung auf US-amerikanisches Recht keine punitive damages verhangen. Die Haager Ubereinkommen bieten keine Grundlage fur die Gewahrung von Rechtshilfe bei Zustellung oder Beweiserhebung betreffend der punitive damages .

  • By (author) Juliana Morsdorf-Schulte