Verfahrenskoordination und Verjährungsunterbrechung im Europäischen Prozessrecht
By (author) Mary-Rose McGuire
Paperback (Unspecified)
(May 2004)
ISBN: 9783161482878
6.06 x 9.09 inches
Price: $130.00
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English summary: In the context of the lis pendens rule (Art. 27 Brussels Regulation and Art. 21 Lugano Convention) the question of limitation of action has often been discussed . The lack of coordination between European Civil Procedure Law and the national Statutes on Limitation of Action can deprive the plaintiff of his lawful remedy in cross border litigation: where the action has to be brought within a specific time limit and the time limit expires before the bar of lis pendens has been lifted, the dismissal of the second set of proceedings according to Art. 27 Brussels Regulation will not only protract the resolution of the dispute, but deprive the plaintiff of his right to sue. A discussion of the scope of Art. 27 Brussels Regulation and a comparison of the national Statutes on Limitation can show that the problem results directly from the combination of the European lis pendens rule and the possibility of non-recognition according to Art. 32 Brussels Regulation. If the European Civil Procedure Law prohibits parallel proceedings in the member states, it has to prevent the plaintiff who as a result of failure of the first set of proceedings brings a sucessive claim in another Member State, from being time-barred. Mary-Rose McGuire claims that the problem could easily be solved by an amendment of the Brussels Regulation. German description: Mary-Rose McGuire befasst sich mit der Verjahrungsproblematik, die sich bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten mit grenzuberschreitendem Bezug in Folge der Rechtshangigkeitssperre des Art. 27 EuGVVO bzw. Art. 21 LGVU ergeben kann. Die Untersuchung der Rechtshangigkeitsregel zeigt, dass das Europaische Prozessrecht Parallelverfahren vor Gerichten mehrerer Mitgliedstaaten grundsatzlich ausschliesst, ohne fur den Fall Vorsorge zu treffen, dass das allein zulassige Erstverfahren das Rechtsschutzbedurfnis des Klagers nicht erfullt. Wird in Folge ein sukzessives Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich, so erlangt die Frage, ob das fehlgeschlagene Erstverfahren zumindest die Verjahrung unterbrochen hat, uberragende Bedeutung. Ein Vergleich der verjahrungsrechtlichen Regelungen des deutschen, englischen, osterreichischen und schweizerischen Rechts zeigt, dass diese Frage hochst unterschiedlich beantwortet wird. Daraus entsteht an der Schnittstelle zwischen Europaischem Prozessrecht und nationalem Recht ein Rechtsschutzdefizit, das unmittelbare Folge des Zusammenspiels zwischen der Europaischen Rechtshangigkeitssperre und dem Europaischen Anerkennungsrecht ist, und entsprechend auch auf dieser Ebene einer Losung zugefuhrt werden muss. Die Autorin untersucht die Losungsmodelle, die die vier untersuchten nationalen Rechtsordnungen fur vergleichbare innerstaatliche Konstellationen aufweisen, und erarbeitet auf dieser Grundlage abschliessend einen Vorschlag fur eine Regelung im Rahmen des Europaischen Prozessrechts.
- By (author) Mary-Rose McGuire
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