Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe nach deutschem und polnischem Recht.

Rechtshistorische Entwicklung und gegenwärtige Rechtslage im Vergleich.

By (author) Maciej Małolepszy

Book cover: Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe nach deutschem und polnischem Recht.

Extent: 361 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zum Strafrecht

Series volume number: 188

Language: German

Paperback (Published)

(June 2007)

ISBN: 9783428121779

6.18 x 9.17 inches

Price: $127.00

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Der Autor geht von der Feststellung aus, dass sich die gegenwartige deutsche und polnische Strafpolitik hinsichtlich der jeweils bevorzugten Strafarten erheblich voneinander unterscheiden. Wahrend die deutschen Gerichte die Geldstrafe bevorzugen, stellt die polnische Praxis die bedingten Freiheitsstrafen in den Vordergrund. Der Unterschied in der Anzahl der jeweils verhangten Strafen ist so beachtlich, dass man von zwei deutlich voneinander abweichenden Strafkulturen sprechen kann, und zwar von einer “pekuniaren Strafkultur” in Deutschland und einer “Bewahrungsstrafkultur” in Polen. Maciej Malolepszy beantwortet aus juristischer Perspektive die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass die beiden Nachbarstaaten, die doch eigentlich demselben kontinentalen Rechtskreis angehoren, so unterschiedliche Strafkulturen entwickelt haben. Dazu stellt er zunachst die Entwicklung der Geldstrafe und der bedingten Freiheitsstrafe im Rahmen des deutschen Strafgesetzbuches einerseits und der polnischen Strafrechtskodizes andererseits im Laufe der letzten einhundert Jahre dar. Diese Darstellung umfasst einen in die Einzelheiten gehenden Rechtsvergleich zwischen den beiden Strafkulturen mit ihren Vorschriften. Schliealich unternimmt Malolepszy den Versuch, die Ursachen fur die festgestellten Unterschiede in der Entwicklung der untersuchten Strafarten in Deutschland und Polen zu benennen. Dabei kommt er u. a. zu der Schlussfolgerung, dass die Bevorzugung der unterschiedlichen ambulanten Strafen in der Praxis beider Staaten sich jedenfalls nicht allein mit der voneinander abweichenden wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands und Polens erklaren lasst. Die unterschiedliche Strafzumessungspraxis ist vielmehr unmittelbar auf die historische Entwicklung der Rechtsgrundlagen fur die Geldstrafe und die bedingte Freiheitsstrafe zuruckzufuhren.

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