Corpus der romischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

Teil 10.6: Juristisch speziell definierte Sklavengruppen. Servus fugitivus

edited by Tiziana J. Chiusi, Johanna Filip-Froschl, J. Michael Rainer, assisted by Georg Klingenberg

Book cover: Corpus der romischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

Extent: 233 pages

Publisher: Franz Steiner Verlag

Subjects: Law

Language: German

(Hardback) (Published)

(March 2006)

ISBN: 9783515087452

8.27 x 11.65 inches

Price: $59.00

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Das rechtliche Instrumentarium im Zusammenhang mit der Sklavenflucht ist vor allem am Ziel der Ruckholung und Ruckstellung orientiert. Neben die private Verfolgung durch den dominus trat der Aufbau einer staatlichen Ruckholorganisation. Gegen Per- sonen, die fluchtigen Sklaven Unterschlupf boten (oft zum eigenen Vorteil, um deren Arbeitskraft zu nutzen), wurden delikts- und strafrechtliche Sanktionen entwickelt. Die Juristen mussten die Frage des Besitzes am servus fugitivus klaren; ebenso die Frage, wie von entlaufenen Sklaven vorgenommene Handlungen und Rechtsgeschafte (z.B. Kauf und Verkauf von Sachen) zu beurteilen sind; andere Texte befassen sich damit, ob und in welchem Ausmass im Rahmen von verschiedenen Rechtsverhaltnissen fur das Entlaufen eines Sklaven zu haften ist. Auch nach Ruckkehr oder Ruckstellung behalt der einmal entlaufene Sklave die rechtliche Qualifikation servus fugitivus. Bei Verkaufen von Sklaven muss die Fluchtneigung (zusammen mit anderen bestehenden Mangeln wie z.B. Krankheiten) kundgemacht werden, ansonsten ist der Kaufer zur Wandlung (Ruckabwicklung des Kaufes) oder Preisminderung berechtigt.

  • Edited by Tiziana J Chiusi
  • Edited by Johanna Filip-Froschl
  • Edited by J Michael Rainer
  • Assisted by Georg Klingenberg