Das Anerkennungsprinzip im internationalen Privatrecht

Perspektiven eines europaischen Anerkennungskollisionsrechts fur Statusfragen

by Katja Funken

Book cover: Das Anerkennungsprinzip im internationalen Privatrecht

Extent: 428 pages

Publisher: Mohr Siebeck

Subjects: Law

Series: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

Series volume number: 218

Language: German

Paperback (Published)

(March 2009)

ISBN: 9783161499395

9.69 x 6.34 inches

Price: $112.00

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Grundlagen und Grenzen einer Anerkennung von personen- und familienrechtlichen Statusverhaltnissen sind ein zentrales Thema der aktuellen Kollisionsrechtsdiskussion. Vor dem Hintergrund des Konflikts zwischen “Stabilitat” und “Mobilitat” ist der Konsens uber die Sachrichtigkeit kollisionsrechtlicher Antworten bruchig geworden. Katja Funken untersucht zunachst, ob das Gemeinschaftsrecht und dort insbesondere die Freizugigkeitsrechte eine “Verkehrsfahigkeit” von Statusverhaltnissen im Sinne einer Anerkennungspflicht auslandischer Statusverhaltnisse (Name, Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, Abstammung, Adoption) bedingen. Auf der Basis der Analyse der einschlagigen Judikatur des EuGH deckt sie Verbindungslinien zwischen Gemeinschaftsrecht und Kollisionsrecht auf und verarbeitet diese. Den zweiten Themenschwerpunkt bilden Uberlegungen zur Standortbestimmung der Anerkennung im Rahmen der internationalprivatrechtlichen Methodik, insbesondere hinsichtlich des Verweisungsrechts und der Berucksichtigung statutsfremden Rechts auf Sachnormebene. Hier zeigt die Autorin, was die Anerkennung eines auslandischen Status kollisionsrechtlich zu leisten im Stande ist und was nicht. Zugleich beleuchtet sie die Rolle und Funktion von Statusverhaltnissen in den nationalen Rechtsordnungen. Den Abschluss der Untersuchung bilden rechtspolitische Uberlegungen zur Ausgestaltung einer Anerkennungsregel auf Ebene der EU. Insgesamt zeigt sich, dass der Gedanke der gegenseitigen Anerkennung die Technik der kollisionsrechtlichen Verweisung im Europaischen Rechtsraum keineswegs ablosen, aber sinnvoll erganzen kann.

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