Carta Caritatis – Verfassung der Zisterzienser.
Rechtsgeschichtliche Analyse einer Manifestation monastischer Reformideale im 12. Jahrhundert.
By (author) Monika R. Dihsmaier
Paperback (Published)
(October 2010)
ISBN: 9783428134045
6.18 x 9.17 inches
Price: $131.00
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Das Mutterkloster der Zisterzienser C?teaux wird 1098 gegrundet. Innerhalb weniger Jahrzehnte erh?lt dieses Kloster so viel Zulauf, dass bereits um 1150 nahezu 350 zisterziensische Klster in ganz Europa bestehen. Obwohl die Verbindung von Klstern – z. B. durch gemeinsame Consuetudines – nicht ungewhnlich war, gab es bis zum Beginn des 12. Jahrhunderts im Abendland keine geschriebene Ordensverfassung, die das Verh?ltnis der verbundenen Klster zueinander allgemein festlegte. Erst den Zisterziensern gelingt es mit der Niederschrift der Carta Caritatis, eine Ordensregel zu verfassen. Hierin finden sich Regelungsbereiche wie das Verbot der Besteuerung von Tochterklstern, die ordensinterne Visitation oder die Absetzung eines Abtes. Aber vor allem begrunden die Zisterzienser ein Institut, das das Mnchsrecht weitreichend beeinflusst und bis heute Bestand im Kirchenrecht hat: das Generalkapitel. Monika Dihsmaier vergleicht die drei bis heute bekannten Versionen der Carta Caritatis, die vermutlich alle aus dem 12. Jahrhundert stammen. Die dort normierten Institute werden dargestellt, auf mgliche Quellen hin untersucht sowie deren Entwicklung aufgezeigt. Dabei ergibt sich, dass die Rechtsentwicklung, die im 12. Jahrhundert an der Schwelle zu einem neuen Rechtsdenken stand, auch die Zisterzienser vor Herausforderungen stellte. Sie mussten nicht nur viele Rechtsinstitute entwickeln, sondern auch die dafur erforderliche Rechtssprache. So ist es das Verdienst der Verfasser der Carta Caritatis, nicht nur Rechtsinstitute sondern auch Rechtsbegriffe gefunden und gepr?gt zu haben, die heute noch Gultigkeit im Kirchenrecht beanspruchen.
Das Mutterkloster der Zisterzienser C?teaux wird 1098 gegrundet. Innerhalb weniger Jahrzehnte erh?lt dieses Kloster so viel Zulauf, dass bereits um 1150 nahezu 350 zisterziensische Klster in ganz Europa bestehen. Obwohl die Verbindung von Klstern – z. B. durch gemeinsame Consuetudines – nicht ungewhnlich war, gab es bis zum Beginn des 12. Jahrhunderts im Abendland keine geschriebene Ordensverfassung, die das Verh?ltnis der verbundenen Klster zueinander allgemein festlegte. Erst den Zisterziensern gelingt es mit der Niederschrift der Carta Caritatis, eine Ordensregel zu verfassen. Hierin finden sich Regelungsbereiche wie das Verbot der Besteuerung von Tochterklstern, die ordensinterne Visitation oder die Absetzung eines Abtes. Aber vor allem begrunden die Zisterzienser ein Institut, das das Mnchsrecht weitreichend beeinflusst und bis heute Bestand im Kirchenrecht hat: das Generalkapitel. Monika Dihsmaier vergleicht die drei bis heute bekannten Versionen der Carta Caritatis, die vermutlich alle aus dem 12. Jahrhundert stammen. Die dort normierten Institute werden dargestellt, auf mgliche Quellen hin untersucht sowie deren Entwicklung aufgezeigt. Dabei ergibt sich, dass die Rechtsentwicklung, die im 12. Jahrhundert an der Schwelle zu einem neuen Rechtsdenken stand, auch die Zisterzienser vor Herausforderungen stellte. Sie mussten nicht nur viele Rechtsinstitute entwickeln, sondern auch die dafur erforderliche Rechtssprache. So ist es das Verdienst der Verfasser der Carta Caritatis, nicht nur Rechtsinstitute sondern auch Rechtsbegriffe gefunden und gepr?gt zu haben, die heute noch Gultigkeit im Kirchenrecht beanspruchen.
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