Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung im Tarifvertrag.

Zugleich ein Beitrag zum tarifvertraglichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

By (author) Felix Mayer

Book cover: Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung im Tarifvertrag.

Extent: 411 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Business & Economics, Law

Series: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

Series volume number: 370

Language: German

Paperback (Published)

(April 2022)

ISBN: 9783428184590

6.18 x 9.17 inches

Price: $177.00

Out of stock

Felix Mayer zeigt auf, dass das BAG in seiner Entscheidung vom 15.4.2015 zur Zulässigkeit von sog. »Binnendifferenzierungsklauseln« nur über eine Spielart der Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung entschieden hat und die Grenzen der Ausgestaltungsfreiheit bei diesen Klauseln von der jeweiligen konkreten Situation abhängen. Er hinterfragt zudem die bisherigen Begründungsansätze für die Gleichbehandlungskontrolle von Tarifverträgen und erarbeitet hierfür eine neue dogmatische Grundlage.


Der Streit um die Zulassigkeit von Differenzierungsklauseln geht in eine neue Runde: Wahrend sich die Debatte bislang hauptsachlich auf Tarifklauseln konzentrierte, die zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und anderen Arbeitnehmern unterscheidet, beschaftigen sich die Gerichte seit einiger Zeit auch mit Tarifvertragen, die Leistungen von der Mitgliedschaft zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt abhangig machen. Damit unterscheiden sog. Binnendifferenzierungsklauseln augenscheinlich nur zwischen verschiedenen Gruppen von Gewerkschaftsmitgliedern. Felix Mayer zeigt auf, dass das BAG in seiner viel diskutierten Entscheidung vom 15.4.2015 lediglich uber eine Spielart dieser Klauseln entschieden hat und die Grenzen der tarifvertraglichen Ausgestaltungsfreiheit von der jeweiligen konkreten Situation abhangen. Er hinterfragt zudem die bisherigen Begrundungsansatze fur die Gleichbehandlungskontrolle von Tarifvertragen und erarbeitet hierfur eine neue dogmatische Grundlage.

1. Einleitung: Niedrige Organisationsquoten in den Verbänden als elementare Herausforderung für das aktuelle Tarifvertragsrecht – Globale, regionale und lokale Faktoren für geringe Mitgliederzahlen – Individualvertragliche Bezugnahmeregelungen als Brandbeschleuniger des Mitgliederschwundes – Gegensteuerungsversuche von Seiten des Staates – Differenzierungsklauseln als organisationspolitische Antwort auf die Gleichstellungsstrategie vieler Arbeitgeber – Unterscheidung anhand der Mitgliedschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt als neue Facette innerhalb der Differenzierungsklauselproblematik – Taxonomie der unterschiedlichen Arten der Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung
2. Die Zulässigkeit der unterschiedlichen Arten von tarifvertraglichen Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung: Grundlegende Präliminarien für die Prüfung – Differenzierungsklausel mit Stichtag vor Abschluss des Tarifvertrags (Stichtag in der Vergangenheit) – Differenzierungsklauseln mit individuellen Wartezeiten – Differenzierungsklauseln mit Stichtag in der Zukunft
3. Das Verhältnis zwischen Differenzierungsklauseln im Mehrheitstarifvertrag und dem Nachzeichnungsrecht nach § 4a IV S. 1 TVG: Auslegung im engeren Sinn – Verfassungskonforme Auslegung von § 4a IV TVG im Fall eines Mehrheitstarifvertrags mit Differenzierungsklausel – Ergebnis
4. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis

  • By (author) Felix Mayer

»Das vorliegende Werk zeichnet sich dadurch aus, dass es das Verständnis der Koalitionsfreiheit als kollektiv ausgeübte Privatautonomie konsequent auf die aus Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung resultierenden Fragestellungen anwendet und auf dieser Grundlage zu teils innovativen Lösungsansätzen gelangt. Damit erweist es sich auch für den österreichischen Rechtsanwender als lesenswert: Denn es lädt dazu ein, die tradierte Auffassung, nach der Differenzierungsklauseln stets im Widerspruch zur negativen Koalitionsfreiheit stehen, zu überdenken [...] und uU sogar eine neue Lesart der Außenseiterwirkung des § 12 ArbVG zu erwägen.« Dr. Thomas Mathy, in: Das Recht der Arbeit, 4/2023
—