Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten.

Eine Untersuchung zum Allgemeinen Teil im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

By (author) Frank Peter Schuster

Book cover: Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten.

Extent: 439 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Religious Studies

Series: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge

Series volume number: 235

Language: German

Paperback (Published)

(May 2012)

ISBN: 9783428137350

6.18 x 9.17 inches

Price: $164.00

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Die Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen hängt vielfach nicht nur von den einschlägigen Strafvorschriften, sondern auch von zivil-, öffentlich- und europarechtlichen Regelungen ab, die in unterschiedlicher Form an der Konstituierung von Strafbarkeiten beteiligt sein können. Dieses Phänomen tritt vor allem im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, aber auch im allgemeinen Strafrecht auf. Die Mainzer Habilitationsschrift widmet sich verschiedenen Aspekten des Zusammenspiels von strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Normen. Dazu gehört die Abgrenzung des Tatbestands- vom Verbotsirrtum und des untauglichen Versuchs vom Wahndelikt. Selbst die Rechtsprechung ist insofern – etwa bei der Untreue, der Steuerhinterziehung oder verschiedensten Tatbeständen des Nebenstrafrechts – immer noch dem Vorwurf der Uneinheitlichkeit und Unberechenbarkeit ausgesetzt. Ein weiterer Problemkreis betrifft Fragen des intertemporalen Strafrechts, insbesondere der Rückwirkung bei nachträglicher Änderung außerstrafrechtlicher Normen. Ausgiebig behandelt wird auch der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, dessen strikte Geltung u.U. unterlaufen zu werden droht, wenn Strafbarkeiten durch Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten faktisch mitbegründet werden. Um weitere Facetten angereichert wird die Thematik durch die zunehmende Europäisierung und Internationalisierung unserer Rechtsordnung. Insofern entstehen neue Probleme z.B. bei der Ausfüllung deutscher Strafblankette durch EU-Verordnungen oder der Bezugnahme auf ausländisches Recht. Die Untersuchung stellt die genannten Fragestellungen in einen Gesamtzusammenhang. Dadurch entsteht ein umfassender und übergreifender Lösungsansatz für alle Problemlagen, denen eine wie auch immer geartete Bezugnahme von Strafvorschriften auf außerstrafrechtliche Regelungen zugrunde liegt.

Einleitung

1. Teil: Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten in der Irrtumslehre

Praktische Bedeutung. Forensischer und kriminologischer Hintergrund – Historische Ansätze – Moderne Ansätze – Entwicklung des eigenen Standpunkts

2. Teil: Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten und Gebot des positivierten Strafgesetzes

Rückwirkungsverbot und Rückwirkungsgebot. Fragen des intertemporalen Strafanwendungsrechts – Bestimmtheitsgebot, Analogieverbot und sonstige verfassungsrechtliche Grenzen der Bezugnahme auf andere Rechtsgebiete

3. Teil: Bezugsnormen aus dem europäischen und ausländischen Recht

Besonderheiten der Anknüpfung an und der Ausfüllung durch Europarecht – Ausfüllung durch oder Anknüpfung an ausländisches Recht

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis

  • By (author) Frank Peter Schuster

»Die Arbeit von Frank Schuster ist eine wahre Fundgrube wichtiger und von ihm sorgsam zusammengestellter Informationen sowie eigenständiger Argumente. Dass auf diese Schätze vermutlich – wie dies bei Monographien so ist – im Verhältnis immer nur auf wenige Leser stoßen werden, ist ebenso abzusehen wie bedauerlich. Schusters Werk wäre jedenfalls eine größere Wahrnehmung zu gönnen, als sie akademischen Pflichtschriften üblicherweise zukommt. Der Spagat zwischen grundlagenorientierter Betrachtung der Bezugsnormproblematik, praktischer Auseinandersetzung mit wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen und Berücksichtigung auch internationaler Aspekte ist in beeindruckender Weise gelungen. [...] Daneben nimmt Schuster aber auch zu einer Vielzahl von Fragen wohlbegründet selbst Stellung, fasst seine Überlegungen am Ende der jeweiligen Abschnitte prägnant zusammen und liefert dem Leser dadurch reichen Ertrag zu ebenso wissenschaftlich anspruchsvollen wie praktisch bedeutsamen Fragestellungen.« Prof. Dr. Hans Kudlich, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 10/2013