Uberstellungsschutz und gegenseitiges Vertrauen

Europaischer Grund- und Menschenrechtsschutz im Gemeinsamen Europaischen Asylsystem

by Lisa-Marie Luhrs

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Extent: 334 pages

Publisher: Mohr Siebeck

Subjects: Asian/Pacific Studies & Religions, Law, Religious Studies

Series: Jus Internationale et Europaeum

Series volume number: 175

Language: German

Paperback (Published)

(May 2021)

ISBN: 9783161601378

9.09 x 6.06 inches

Price: $118.00

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Uber die Rechte von Schutzsuchenden gegen sogenannte Dublin-Uberstellungen im Gemeinsamen Europaischen Asylsystem entscheiden gleich zwei europaische Gerichte. Lisa-Marie Luhrs analysiert die Rechtsprechung von EGMR und EuGH und entwickelt daraus ein spezifisches, einheitliches Refoulement -Verbot in innereuropaischen Uberstellungskonstellationen aus Art. 3 EMRK bzw. Artt. 4, 19 II GRCh. Sie zeigt zudem, unter welchen Voraussetzungen auch aus anderen Konventions- und Chartarechten weitere Uberstellungsverbote folgen konnen. Dabei untersucht sie insbesondere die Rolle des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens, der den Rechtsschutz gegen Dublin-Uberstellungen entscheidend pragt: Allein bei Vorliegen sogenannter “aussergewohnlicher Umstande” lasst der EuGH eine grundrechtliche Uberprufung ausnahmsweise zu. Die Autorin beleuchtet, welche Umstande aussergewohnlich genug sind, um die Vermutungswirkung des Vertrauensgrundsatzes zu widerlegen.


Uber die Rechte von Schutzsuchenden gegen sogenannte Dublin-Uberstellungen im Gemeinsamen Europaischen Asylsystem entscheiden gleich zwei europaische Gerichte. Lisa-Marie Luhrs analysiert die Rechtsprechung von EGMR und EuGH und entwickelt daraus ein spezifisches, einheitliches Refoulement -Verbot in innereuropaischen Uberstellungskonstellationen aus Art. 3 EMRK bzw. Artt. 4, 19 II GRCh. Sie zeigt zudem, unter welchen Voraussetzungen auch aus anderen Konventions- und Chartarechten weitere Uberstellungsverbote folgen konnen. Dabei untersucht sie insbesondere die Rolle des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens, der den Rechtsschutz gegen Dublin-Uberstellungen entscheidend pragt: Allein bei Vorliegen sogenannter “aussergewohnlicher Umstande” lasst der EuGH eine grundrechtliche Uberprufung ausnahmsweise zu. Die Autorin beleuchtet, welche Umstande aussergewohnlich genug sind, um die Vermutungswirkung des Vertrauensgrundsatzes zu widerlegen.

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