Die einheitliche Auslegung der Rom I-, Rom II- und Brüssel I-Verordnung im europäischen internationalen Privat- und Verfahrensrecht.

By (author) Manuela Köck

Book cover: Die einheitliche Auslegung der Rom I-, Rom II- und Brüssel I-Verordnung im europäischen internationalen Privat- und Verfahrensrecht.

Extent: 206 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law, Religious Studies, Social Sciences 

Series: Schriften zum Internationalen Recht

Series volume number: 197

Language: German

Paperback (Published)

(November 2014)

ISBN: 9783428142446

6.18 x 9.17 inches

Price: $114.00

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Mit Verabschiedung des Amsterdamer Vertrages wurde der EG die umfassende Kompetenz zur Angleichung des mitgliedstaatlichen Kollisions- und Verfahrensrechts verliehen. Auf dieser Grundlage wurden die Brüssel I-VO, die Rom I-VO und die Rom II-VO erlassen und ein zusammenhängendes europäisches Privat- und Verfahrensrecht für internationale Schuldverhältnisse geschaffen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Kohärenzfragen im Verhältnis der Rechtsakte zueinander.


Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage nach einer einheitlichen Auslegung gleichlautender Begriffe in den verwandten europäischen Verordnungen Rom I, Rom II und Brüssel I. Der Erlass zahlreicher Verordnungen zum Zuständigkeits- und Kollisionsrecht in den letzten Jahren verdeutlicht, dass das Unionsrecht in diesem Bereich zunehmend ein eigenständiges System bildet. Aus dem Systemgedanken folgt der Grundsatz, Widersprüche innerhalb der europäischen Rechtsordnung zu vermeiden, indem Wertungsparallelen bei verwandten Rechtsakten beachtet werden. Je enger Unionsrechtsakte in ihren Wertungen verwandt sind, desto mehr ist eine einheitliche Auslegung geboten. Für die einheitliche Auslegung der Rom I-, Rom II- und Brüssel I-VO sprechen die übereinstimmende Zielsetzung der Verordnungen, die Auslegungsgebote in den Erwägungsgründen der Verordnungen und ihre Strukturgleichheit. Der EuGH hat sich in aktuellen Urteilen ebenfalls für eine einheitliche Auslegung der Verordnungen ausgesprochen.

Einleitung

1. Auslegungszusammenhang zwischen den Vorläuferübereinkommen der Verordnungen

Vorgängerrechtsakte der Verordnungen – Auslegungszusammenhang zwischen dem EVÜ und dem EuGVÜ – Übertragbarkeit der Grundsätze zur einheitlichen Auslegung des EVÜ und EuGVÜ auf die Rom I- und Brüssel I-VO

2. Auslegungszuständigkeit des EuGH

Auslegung der Verordnungen im Vorabentscheidungsverfahren – Vorlagepflicht nationaler Gerichte und Ablehnungsrecht des EuGH – Vorlageberechtigung nationaler Gerichte

3. Bindungswirkung von EuGH-Urteilen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens

Vorüberlegung: Bindungswirkung innerstaatlicher höchstrichterlicher Urteile – Bindungswirkung von EuGH-Urteilen im Verfahren nach Art. 267 AEUV

4. Auslegungsmethoden im europäischen Recht

Grundsätzlich klassischer Auslegungskanon – Besonderheiten im europäischen Recht

5. Unterschiedliche Auslegung gleichlautender Begriffe

Unterschiedliche Auslegung aufgrund verschiedener Schutzzwecke der Normen – Beispielsfälle

6. Unterschiedliche Zielsetzungen im IZVR und IPR

Teleologische Unterschiede zwischen IZVR und IPR – Gleichlauf von Zuständigkeit und anwendbarem Recht – Eingeschränkter Gleichlauf mittels Parallelität zwischen Zuständigkeit und anwendbarem Recht – Kein strikter Gleichlauf zwischen Rom I-, Rom II- und der Brüssel I-VO, aber eingeschränkter Gleichlauf

7. Anhaltspunkte für eine einheitliche Auslegung der Schuldrechtsverordnungen mit der Brüssel I-VO

Auslegungszusammenhang nach der Literaturmeinung – Übereinstimmende Zielsetzung der Verordnungen – Einheitliche Kompetenzgrundlage der Verordnungen: Art. 81 AEUV – Konkordanzgebote in den Erwägungsgründen – Strukturgleichheit der Verordnungen – Aktuelle Urteile des EuGH

Schlussbetrachtung

Literatur- und Stichwortverzeichnis

  • By (author) Manuela Köck

»Der Ertrag der Arbeit ist so, dass die Verfasserin sowohl Einheitsaspekte als auch berechtigte Abweichungen in der Wortwahl wie in der Auslegung für die Zuständigkeitsregelungen der EuGVO und einige Anknüpfungsregelungen die Verordnungen Rom I und Rom II herausarbeiten kann. Sie hält sich insoweit wesentlich an Kernentscheidungen des EuGH und die entsprechenden Schlussanträge der an der Schaffung dieser Judikatur beteiligten Generalanwälte. Diese Vorgehensweise macht das letzte Kapitel wie auch die gesamte Arbeit griffig lesbar und lässt die Verfasserin zu Ergebnissen gelangen, die Zustimmung finden können; [...] Die Untersuchung bedeutet einen soliden Beitrag zu den Auslegungsmöglichkeiten des neuen europäischen IPR, das angesichts seines noch jungen Alters von gerade mal ca. fünf Jahren Anwendungspraxis solcher Untersuchungen bedarf.« Gerhard Hohloch, in: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Bd. 79, 4/2015