Vom Gottesrecht zum Menschenrecht
Das katholische Staatsdenken in Deutschland von der Französischen Revolution bis zum II. Vatikanischen Konzil (1789-1965)
By (author) Rudolf Uertz
Paperback (Published)
(November 2004)
ISBN: 9783506717740
6.18 x 9.17 inches
Price: $111.00
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Das katholische Staatsdenken hat viele Facetten. Über Jahrhunderte war es eine Domäne des Klerus. Nach 1789 wird es auch von Laien mitgeprägt – in Frankreich traditionalistisch und konterrevolutionär, in Deutschland romantisch gefärbt. Mit dem Konstitutionalismus seit 1848 entsteht ein Liberalkatholizismus, der Grundrechte und parlamentarische Vertretung fordert, diese aber noch in historische Rechtsideen kleidet. In der fast zeitgleich entstehenden Neuscholastik dominiert wieder die kirchenamtliche Doktrin. Ihre Leistung: Sie setzt dem herrschenden Rechtspositivismus Naturrechtsforderungen entgegen; ihr Manko: sie vermag diese nicht konsistent mit individuellen Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatsidee zu verbinden. Erst mit dem seit den 1930er Jahren entwickelten christlichen Personalismus können die Katholiken Anschluss an die liberale Theorie gewinnen und nach 1945 in den Verfassungen eigene Akzente setzen. Das II. Vatikanum (1962–1965) vollzieht in seiner politischen Ethik diese Positionen nach. Damit war der Schritt von der abstrakten religiösen Wahrheit zum konkreten Recht der Person getan.
Das katholische Staatsdenken hat viele Facetten. Über Jahrhunderte war es eine Domäne des Klerus. Nach 1789 wird es auch von Laien mitgeprägt – in Frankreich traditionalistisch und konterrevolutionär, in Deutschland romantisch gefärbt. Mit dem Konstitutionalismus seit 1848 entsteht ein Liberalkatholizismus, der Grundrechte und parlamentarische Vertretung fordert, diese aber noch in historische Rechtsideen kleidet. In der fast zeitgleich entstehenden Neuscholastik dominiert wieder die kirchenamtliche Doktrin. Ihre Leistung: Sie setzt dem herrschenden Rechtspositivismus Naturrechtsforderungen entgegen; ihr Manko: sie vermag diese nicht konsistent mit individuellen Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatsidee zu verbinden. Erst mit dem seit den 1930er Jahren entwickelten christlichen Personalismus können die Katholiken Anschluss an die liberale Theorie gewinnen und nach 1945 in den Verfassungen eigene Akzente setzen. Das II. Vatikanum (1962–1965) vollzieht in seiner politischen Ethik diese Positionen nach. Damit war der Schritt von der abstrakten religiösen Wahrheit zum konkreten Recht der Person getan.
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