Schwedisches historisches Recht

Vier Einblicke ins Mittelalter und in die Frühe Neuzeit

By (author) Dieter Strauch

Book cover: Schwedisches historisches Recht

Extent: 325 pages

Publisher: Böhlau Verlag Köln

Subjects: Early Modern & Renaissance Studies, Law, Medieval Studies

Series: Rechtsgeschichtliche Schriften

Language: German

Hardback (Published)

(July 2022)

ISBN: 9783412525453

6.34 x 9.25 inches

Price: $99.00

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Das Landschaftsrecht Upplands vom 2. Januar 1296 erneuerte das dortige Recht durch kanonisches Recht und stellte das oberschwedische Kirchenrecht von Sodermanland, Narke, Vastmanland und Halsingeland an die Spitze der Zeit. Die Rechtslage der Frauen wird anhand romischen und kanonischen Rechts dargestellt. Nach kirchlicher Ansicht waren Frauen (weil biblisch spater als der Mann geschaffen) nur mit minderen Rechten ausgestattet, so dass sie nicht am Thing beteiligt waren und nur als beschrankt geschaftsfahig galten. Nach der danischen Eroberung Gotlands von 1346 galt zwar zunachst sein altes Recht weiter, doch engten im 15. und 16. Jahrhundert zwei danische Gesetze seine bisherige Handlungsfreiheit ein, weil die danischen Konige von Volkskonigen zu absolutistischen Herrschern geworden waren. Erst der Frieden von Bromsebro im Jahr 1645 beendete den Krieg zwischen Schweden und Danemark und verlieh Gotland wieder schwedisches Recht. Im 17. Jahrhundert verwandelten Gustav Adolf und Axel Oxenstierna Schweden zum modernen Staat, banden den Adel in die staatliche Verwaltung ein und erhoben den Reichsrat zur Ubergangsregierung bei fehlender koniglicher Erbfolge, um den Staat zu stabilisieren.


Diese Studie nimmt vier Regionen Schwedens in den Blick und zeigt die Besonderheiten des schwedischen historischen Rechts: Das Landschaftsrecht Upplands vom 2. Januar 1296 erneuerte das dortige Recht durch kanonisches Recht und stellte das oberschwedische Kirchenrecht von Sodermanland, Narke, Vastmanland und Halsingeland an die Spitze der Zeit. Die Rechtslage der Frauen wird anhand romischen und kanonischen Rechts dargestellt. Nach kirchlicher Ansicht waren Frauen (weil biblisch spater als der Mann geschaffen) nur mit minderen Rechten ausgestattet, so dass sie nicht am Thing beteiligt waren und nur als beschrankt geschaftsfahig galten. Nach der danischen Eroberung Gotlands von 1346 galt zwar zunachst sein altes Recht weiter, doch engten im 15. und 16. Jahrhundert zwei danische Gesetze seine bisherige Handlungsfreiheit ein, weil die danischen Konige von Volkskonigen zu absolutistischen Herrschern geworden waren. Erst der Frieden von Bromsebro vom 13./23. August 1645 beendete den Krieg zwischen Schweden und Danemark und verlieh Gotland wieder schwedisches Recht. Im 17. Jahrhundert verwandelten Gustav Adolf und Axel Oxenstierna Schweden zum modernen Staat, banden den Adel in die staatliche Verwaltung ein und erhoben den Reichsrat zur Ubergangsregierung bei fehlender koniglicher Erbfolge, um den Staat zu stabilisieren.

Dieter Strauch ist Prof. em. für Bürgerliches Recht, Deutsche und Nordische Rechtsgeschichte der Universität zu Köln.

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