“Allmacht” im Staatsrecht.

Auflösung in Verfassungs-Normen – Demokratische Wiederkehr in Gleichheit.

By (author) Walter Leisner

Book cover: “Allmacht” im Staatsrecht.

Extent: 65 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law, Philosophy, Social Sciences 

Series: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte

Series volume number: 98

Language: German

Paperback (Published)

(April 2020)

ISBN: 9783428159758

5.31 x 8.27 inches

Price: $51.00

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Allmacht ist ein Wort des Allgemeinen Sprachgebrauchs. Es steht fur Machtigkeit, fur Staatlichkeit als System(bildung) der Macht, nicht als auaerrechtlicher Begriff, wohl aber rechtsubergreifend, als Staatsrecht gerade der Demokratie. Als ihren Trager kennt das Recht ein Wesen in Personlichkeit (Gott, Monarch), Staat als Inhaber, Volk als Trager, Menschen als Grundlagen und Grenzen. Allmacht ist in Gleichheit moglich wie auch Allmacht in Freiheit. Allmacht in Freiheit bedeutet letzte Festigkeit in (steter) Bewegung. Allmacht ist ein faktisches Rechtsphanomen, zugleich aber eine normative Ordnung, in einem Staatsrecht von Rechtsnormen: Das Volk als Souveran, demokratische Staatsorgane in Verfassungsformen, Grundrechte als Verfassungsbestimmungen. Als Verrechtlichung(en) der Demokratie begegnen einzelne solchen Machtformen auf ihrem juristischen Weg einer Parlamentarisierung zu Verfassungsorganen und grundrechtlichen Bindungen. Dieser ihr Staat erschlieat sich darin aber auch der Feinheit machtsensibler Formenrelationen.

A. »Allmacht« im Sprachgebrauch: ein Rechtsproblem?
Allgemeiner Sprachgebrauch – »Allmacht«: kein (wesentlich) außerrechtlicher Begriff –
»Allmacht« – ein Staatsrechtsproblem gerade der Demokratie

B. Die Träger einer »Allmacht«
Allmacht eines »Wesens in Personalität« – Der »Staat« als Inhaber der Allmacht – Das
»Volk« als Träger der Allmacht – »Der Mensch« – Grundlage und Grenze rechtlicher
Allmacht – Exkurs zu Teil B: Allmacht und Demokratische Gleichheit – Exkurs zu Teil
B: Allmacht in Demokratischer Freiheit

C. Verfassungs-Rechtsformen als demokratische »Allmacht–Grenzen«
»Allmacht« als »faktisches Rechtsphänomen« – »Allmacht« – in einem Staatsrecht von
Rechtsnormen? – Demokratische Staatsrechts-Formen und »Allmacht« – Ergebnis: Keine
Allmacht in den Verfassungsrechtsformen der Demokratie

D. Neue Allmachttendenzen: Abschwächung der Wirkung verfassungsnormativer
Staatsschranken
»Juristische Technisierung« der Staatsmacht in neuester Zeit – Demokratische
Hierarchisierung statt gleichgewichtiger Teilung der Gewalten – Abschwächung der
Schrankenwirkung der Grundrechte – Demokratie: Auslaufen einer »Machtbändigung in
Normbegriffen«

E. Demokratie als »Wiederkehr der Allmacht in Gleichheit« – Staatlichkeit in
Zählbarkeit – und doch in Normen
Die allgemeine Entwicklungstendenz zur Quantifizierung – »Mehrheit«: Der in
Gleichheit quantifizierte Mensch – Voraussetzung für Staatsentscheidungen – Menschen:
qualitäts- und wertfrei zählbare Wesen in Egalitärer Demokratie – in Normen

F. Staat – auch geöffnet in »Freiheit zu Unendlichkeit«?

G. Schlussbemerkung: Staat – Recht: Glauben nicht wissen!

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