Geschäftsführung und Bereicherung.
By (author) Jan Dirk Harke
Paperback (Published)
(February 2007)
ISBN: 9783428120710
6.18 x 9.17 inches
Price: $116.00
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Das heutige Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag leidet unter der Verengung auf einen versubjektivierten Tatbestand, der den Fremdgeschäftsführungswillen zur Voraussetzung macht und so in vielen Fällen den Rückgriff auf das Bereicherungsrecht erzwingt. Dieses ist seinerseits überfordert, weil die für die Eingriffskondiktion entwickelte Leerformel vom Zuweisungsgehalt im Einzelfall nichts ausgibt, was man nicht schon vorher in sie hineingelegt hat. Ihre kaum ausgefüllte Funktion kann das Institut der Geschäftsführung ohne Auftrag übernehmen, wenn man nur einer Tendenz der hoch- und spätklassischen römischen Juristen folgt und Ausnahmen von dem Erfordernis der Fremdgeschäftsführungsabsicht macht. Sie ist nur dann unentbehrlich, wenn die Geschäftsbesorgung objektiv neutral, also gar nicht anders als nach der Vorstellung des Geschäftsführers zuzuordnen, oder im Ergebnis schädlich ist. Unter diesen Umständen darf sie den Geschäftsbesorger, wenn die Regeln des Deliktsrechts nicht ausgehebelt werden sollen, nur bei einer entsprechenden Absicht haftbar machen und, wenn die Geschäftsbesorgung zumindest aus der Sicht ex ante nützlich war, auch nur unter dieser Voraussetzung zum Aufwendungsersatz berechtigen. Ohne das Erfordernis der Fremdgeschäftsführungsabsicht kommt man dagegen bei einem Geschäft aus, das für den Geschäftsherrn im Ergebnis nützlich ist. Für diesen Fall der erfolgreichen Geschäftsbesorgung bieten die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag ein passendes Regelungsmuster, das den Vorzug vor dem Bereicherungsrecht verdient.
Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.
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