Verfassung, Volksgeist und Religion.

Hegels Überlegungen zur Weltgeschichte des Staatsrechts.

By (author) Ulrich Thiele

Book cover: Verfassung, Volksgeist und Religion.

Extent: 165 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Social Sciences 

Series: Beiträge zur Politischen Wissenschaft

Series volume number: 151

Language: German

Paperback (Published)

(July 2008)

ISBN: 9783428126026

6.18 x 9.17 inches

Price: $101.00

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Zweifellos ist die Frage nach der Stellung der Religion(en) im modernen Verfassungsstaat in den letzten Jahren immer brisanter geworden. Dabei stehen sich eine ‘neutralitätsliberale’ und eine ‘staatskirchenrechtliche’ Position diametral gegenüber, zumal dann, wenn deren Verfechter eine ‘natürliche’ Allianz zwischen Christentum und liberalem Verfassungsstaat behaupten, die anderen Religionen bestritten wird.

Ein erstaunlich ähnlich gelagerter Diskurs fand um 1800 statt. Speziell Hegels These, Religion, Volksgeist und Verfassung bildeten eine innere Einheit, opponierte dem französischen Glauben an die ‘Machbarkeit’ von Verfassungen ebenso wie dem strikten Laizismus, dem auch Kant (zeitweilig) nahestand. Doch so eindeutig ist die Sachlage bei weitem nicht: Weder sieht Hegel das Komplementaritätsverhältnis zwischen Religion, Volksgeist und Verfassung als statisch an, noch empfiehlt Kant, schlechterdings jede Religion abwehrrechtlich zu schützen. Vielmehr könne dies nur für die drei monotheistischen Offenbarungsreligionen gelten, denn nur sie seien ihrer ‘logischen’ Struktur nach mit dem gewaltenteiligen Rechtsstaat grundsätzlich verträglich.

Ulrich Thieles Abhandlung richtet sich an Philosophen, Juristen und Politikwissenschaftler, die am derzeit dringend gebotenen interreligiösen sowie religions- und verfassungspolitischen Dialog interessiert sind.

  • By (author) Ulrich Thiele

»Thieles Hegel-Exegese dagegen kann sich sehen lassen – als ein solides Stück textnaher und gelungener Interpretation und ebenso als überzeugender Vergegenwärtigung bestimmter Grundthemen Hegel'scher Gedankenbildung.« Univ.-Prof. Dr. Hans-Christof Kraus, in: Die Öffentliche Verwaltung, 14/2009
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