Der Wortlaut als Grenze der Auslegung von Testamenten.

Die Andeutungstheorie im Testamentsrecht Deutschlands, Österreichs und der Schweiz.

By (author) Jakob Fortunat Stagl

Book cover: Der Wortlaut als Grenze der Auslegung von Testamenten.

Extent: 201 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Series: Untersuchungen zum Europäischen Privatrecht

Series volume number: 17

Language: German

Paperback (Out of print)

(May 2003)

ISBN: 9783428108817

6.18 x 9.17 inches

Price: $153.00

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Ziel einer Testamentsauslegung ist es, den wahren Willen des Erblassers zu erforschen; Gegenstand der Auslegung ist der Text des Testaments. Wie Wille und Wortlaut zueinander stehen, ist seit jeher streitig: Die einen sagen, man dürfe sich völlig vom Wortlaut lösen, die anderen meinen, der Wortlaut stelle die äußerste Grenze der Auslegung dar (Andeutungstheorie).

Jakob Fortunat Stagl untersucht die Andeutungstheorie im Testamentsrecht des deutschen Rechtskreises. Um den Anwendungsbereich der – stets kassatorischen – Irrtumsanfechtung erweitert, kommt die Andeutungstheorie den gesetzlichen Erben zugute. Dadurch hat sie dort am meisten Bedeutung, wo eine Erbrechtsordnung die Rechte der gesetzlichen Erben gegenüber der Testierfreiheit des Erblassers betont. Die Analyse der unterschiedlichen Rechtssprechungen in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland zeigt dementsprechend: Je stärker die Stellung der gesetzlichen Erben, desto größer die Tendenz, mittels Andeutungstheorie und Irrtumsanfechtung Testamente zu kassieren und umgekehrt. Wo es hingegen nicht um den Schutz der gesetzlichen Erben geht, ist die Auslegung praktisch an keine Grenzen gebunden.

Eine andere Funktion der Andeutungstheorie liegt im Revisionsrecht begründet. Es bedeutet einen revisiblen Rechtsverstoß, die Andeutungstheorie nicht zu beachten, weshalb Höchstgerichte sie gerne anwenden, um die als Tatfrage an sich nicht revisible Auslegung der Instanzgerichte durch ihre eigene ersetzen zu können.

Am Ende der Arbeit werden die Ergebnisse der Länderberichte synoptisch aufgearbeitet und die bisherige Diskussion um Wille und Erklärung kritisch gewürdigt: Der Gegensatz von Willens- und Erklärungstheorie verstellt den Blick dafür, daß auch die Interessen der gesetzlichen Erben bei der Testamentsauslegung Berücksichtigung finden müssen, der Erblasserwille also nicht das einzige Dogma der Testamentsauslegung ist.

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