Das Menschenbild im Verfassungsstaat.

By (author) Peter Häberle

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Extent: 96 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 540

Language: German

Paperback (Out of print)

(January 2005)

ISBN: 9783428117185

6.18 x 9.17 inches

Price: $43.00

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Die ethischen Grenzen der Biotechnik, das Klonen menschlichen Erbmaterials oder die Anlage sogenannter Gendateien zum Zwecke wirksamer Strafverfolgung sind nur einige brisante Merkposten aus der Fülle der Gegenwartsfragen, die zu einer intensiven Diskussion um das Menschenbild Anlaß geben und die Rechtswissenschaften hier in besondere Verantwortung nehmen. Mögen Künste und manche Wissenschaften von der Soziologie bis zur schönen Literatur gegenüber der Jurisprudenz bei der Diagnose aktueller Konkretisierungen von letztlich überzeitlichen Grundsatz-Topoi auch einen gewissen Vorsprung haben: Das Grundsätzliche muß der Jurist jenseits vorschneller dogmatischer “Engführungen” mit besonderer Sensibilität aufgreifen.

Im ganzen dürfen wohl die Grundlinien der beiden Vorauflagen beibehalten werden. Vor allem sei auch die These von der Trias “Menschenbild, Volksbild und Staatsbild” bekräftigt. Die Weltbild-Frage kommt hinzu. Der Streit um einen “Gottesbezug” in der Europäischen Verfassung, die “Gretchenfrage” bzw. das in Frage stehende “Gottesbild” bestätigen die hohe Relevanz der vom Verf. vorgeschlagenen “Bilderphilosophie” (in diesem Band bes. S. 26 ff.). Auch die Judikatur des BVerfG bedient sich erneut der Bilderphilosophie, wenn auch eher im “Kleinen”.

Wenngleich Mosaikstein der vom Verfasser ebenfalls im Hause Duncker & Humblot publizierten “Verfassungslehre als Kulturwissenschaft” (2. Aufl. 1998), beansprucht die Thematik doch die Behandlung in einer eigenständigen Monographie: Nur so kann der kulturelle Kontext der auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts präsenten “Bilderphilosophie” erschlossen (Teil I), können die Aspekte des spezifisch juristischen Denkens behandelt (Teil II) und die Prägekraft eines gemäßigt optimistischen Menschenbildes für den freiheitlichen Verfassungsstaat systematisch erschlossen werden (Teil III). Die notwendige Selbstbescheidung des Juristen angesichts der Größe und Komplexität der ihm gestellten Aufgabe (Teil IV) erfordert interdisziplinären Dialog, rechtsvergleichende Neugier und Lernbereitschaft. Wenn die Schrift derzeit auch in spanischer und italienischer Übersetzung den dortigen Wissenschaftlergemeinschaften vorgelegt wird, so will dieser Brückenschlag die Kommunikationsgrundlage für ein kritisches und in einem tieferen kulturellen Sinne “europäisches” Rechtsgespräch schaffen.

Pressestimmen zur 2. Auflage

“Häberle steht wie kein anderer in der deutschen Staatsrechtslehre für einen interdisziplinären Ansatz. Sein ‘Menschenbild im Verfassungsrecht’ ist dafür gewissermaßen paradigmatisch.” … “Die Schrift ist ein eindrucksvolles Plädoyer gegen die in der Staatsrechtswissenschaft verbreitete Skepsis gegenüber dem Wert interdisziplinären Arbeitens.” Franz Lindner, in: Zeitschrift für Rechtspolitik 2002, Heft 4, S. 183

“Die in Text und Fußnoten ergänzte 2. Auflage der 1988 erschienenen Schrift behandelt die Diskussion um das Menschenbild in einer eigenständigen Monographie. Erörtert werden der kulturelle Kontext, die Aspekte des spezifisch juristischen Denkens, die Prägekraft eines gemäßigt optimistischen Menschenbilds für den freiheitlichen Verfassungsstaat und die notwendige Selbstbescheidung des Juristen angesichts der Größe und Komplexität der ihm gestellten Aufgabe.” In: Neue Justiz 8/2001, S. III

Peter Häberle, einer der »ersten Verfassungsrechtler der Welt« (EL PAÍS), promovierte 1961 nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Bonn, Montpellier und Freiburg über den »Wesensgehalt« der Grundrechte (3. Aufl. 1983). 1969 folgte die Habilitation über das »öffentliche Interesse« bei K. Hesse (2. Aufl. 2006). Beide Schriften zählen heute zu weltweit rezipierten Standardwerken. Peter Häberle wurde als Ordinarius nach Marburg, Augsburg und Bayreuth berufen. Er entfaltet seit 1982 seinen verfassungsvergleichend-kulturwissenschaftlichen Ansatz und lehrte fast 20 Jahre als ständiger Gastprofessor für Rechtsphilosophie in St. Gallen. Sein Werk: 38 Bücher, mehr als 350 Aufsätze, Übersetzungen in 18 Sprachen. Häberle ist Ehrendoktor der Universitäten Tessaloniki, Granada, Lima, Brasilia, Lissabon, Tiflis und Buenos Aires sowie Großoffizier Italiens, Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Akademien (zuletzt Argentinien). 1998 mit dem Max-Planck-Forschungspreis ausgezeichnet, erhielt er später die Ehrenmedaillen der Verfassungsgerichte in Rom und Lima, im Jahre 2004 dann eine spanische und eine deutsche Festschrift. Verleihung der höchsten Klasse des Cruzeiro do Sul Brasiliens (2011) und Internationaler Héctor Fix-Zamudo Preis der Universität Mexico City für herausragende rechtswissenschaftliche Leistungen sowie die Ehrenmedaille der Universität Lissabon (2014).

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