Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden

Ein Beitrag zur Dogmatik staatlicher Öffentlichkeitsarbeit

By (author) Yannik Breuer

Book cover: Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden

Extent: 490 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Series: Schriften zu Kommunikationsfragen

Series volume number: 53

Language: German

Paperback (Published)

(October 2025)

ISBN: 9783428195251

6.18 x 9.17 inches

Price: $152.00

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Der Autor arbeitet die von Verfassung wegen anzusetzenden Maßgaben für Öffentlichkeitsarbeit heraus, die durch Behörden unterhalb der Ministerialebene im Allgemeinen und Gefahrenabwehrbehörden – wie etwa Polizei und Feuerwehr – im Besonderen praktiziert werden. Anhand der Besonderheiten für Gefahrenabwehrbehörden werden neben Erläuterungen zum Maß der gesetzgeberischen Regelungsbedarfe sowie Empfehlungen für die Praxis der Öffentlichkeitsarbeit auch – aber nicht nur – auf Sozialen Netzwerken gegeben.


»The Constitutional Requirements for Public Relations of Authorities Responsible for Preventing Danger – A Contribution to the Dogmatics of Public Relations of the State«: The dissertation develops the constitutional requirements for public relations carried out by authorities below ministerial level in general and for authorities responsible for preventing danger – such as the police and fire department – in particular. Based on the special aspects for authorities responsible for preventing danger, explanations are given on the extent of the legislative regulation requirements and recommendations for the practice of public relations, including – but not only – on social networks.

1. Einleitung
Problemaufriss – Gang der Untersuchung

2. Die Öffentlichkeitsarbeit durch Gefahrenabwehrbehörden
Der Begriff der Öffentlichkeitsarbeit – Der Begriff der Gefahrenabwehrbehörden – Mittelbare und unmittelbare Öffentlichkeitsarbeit – Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit – Aktive und passive Öffentlichkeitsarbeit – Die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden – Die Erscheinungsformen der Öffentlichkeitsarbeit – Zusammenfassung und Abgrenzung: Der Untersuchungsgegenstand

3. Die Rechtsnatur gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit und die sich daraus ergebenden Anforderungen
Öffentlich-rechtliche Natur – Öffentlich-rechtliche Handlungsformen – Die staatseigenen Netzwerke und Profile auf Sozialen Netzwerken als öffentlich-rechtliche Einrichtung sui generis

4. Grund und Grenzen gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit
Zur Frage des Ob einer normativen Grundlage für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit – Zur Frage des Wie einer normativen Grundlage für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit – Bestehen von gesetzlichen Grundlagen für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit – Zwischenbefund: Zu den Anforderungen an eine zu schaffende Rechtsgrundlage

  • By (author) Yannik Breuer

»Soweit ersichtlich behandelt die überaus gehaltvolle Arbeit sämtliche (verfassungs-)rechtlichen Aspekte, die im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit von Behörden bedeutsam sind, denen Aufgaben der Gefahrenabwehr obliegen. Wer – auf welche Weise auch immer – in entsprechender Position mit solchen Aufgaben befasst ist, die in die Bevölkerung hineinreichen, findet in dem Buch wichtige rechtliche Ansatzpunkte. Sicherheitspolitisch sollte die Forderung des Verfassers nach einer wirksamen Rechtsgrundlage vertieft werden.« Dr. Dr. Frank Ebert, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 8/2026

»Soweit ersichtlich behandelt die überaus gehaltvolle Arbeit sämtliche (verfassungs-)rechtliche Aspekte, die im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit von Behörden bedeutsam sind, denen Aufgaben der Gefahrenabwehr obliegen. Wer - auf welche Weise auch immer - in entsprechender Position mit solchen Aufgaben befasst ist, die in die Bevölkerung hineinreichen, findet in dem Buch wichtige rechtliche Ansatzpunkte. Sicherheitspolitisch sollte die Forderung des Verfassers nach einer wirksamen Rechtsgrundlage vertieft werden.« Dr. Dr. Frank Ebert, in: Die Bundeswehrverwaltung, 2/2026