Staat und Strafrechtspflege

Braucht die Verfassungstheorie einen Begriff von Strafe?

By (author) Klaus F. Gärditz By (author) Klaus Ferdinand Gärditz

Image coming soon

Extent: 134 pages

Publisher: Brill | Schöningh

Series: Schönburger Gespräche zu Recht und Staat

Series volume number: 25

Language: German

Hardback (Published)

(October 2015)

ISBN: 9783506784117

4.13 x 6.69 inches

Price: $44.00

Out of stock

Das Buch geht der Frage nach, ob es für eine Verfassungstheorie lohnenswert ist, sich mit dem Strafrecht zu befassen, dessen Existenz moderne Verfassungen voraussetzen, ohne Strafbegründungen zu setzen.
Strafbegründungstheorien sind konzentrierte Herrschaftsbegründungen. Die Rechtfertigung von Strafe erweist sich daher als ein sozialphilosophisches und politisch-theoretisches Laboratorium. Der verfassungstheoretische Charme des Strafrechts liegt hierbei in seiner Rolle als vorkonstitutionelle Zeitkapsel, die beharrlich urtümliche Reaktionsmuster sozialer Kontrolle in den demokratischen Rechtsstaat gerettet hat und das kühle Rationalisierungsparadigma moderner Staatsbegründung irritiert. Strafrecht zeigt die fortbestehende Bedeutung gesellschaftlicher Symbolik an, die sich nur begrenzt in die gewohnte Feinmechanik rationalisierender Verhältnismäßigkeitskontrolle einfügt und sich hierdurch der gewohnten materialen Ethisierung vom Systemmittelpunkt der Verfassung aus entzieht.

  • By (author) Klaus F. Gärditz
  • By (author) Klaus Ferdinand Gärditz