Die Verhältnismäßigkeit von Umweltschutzmaßnahmen nach Art. XX GATT

By (author) Tengfei Xu

Book cover: Die Verhältnismäßigkeit von Umweltschutzmaßnahmen nach Art. XX GATT

Extent: 1010 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Series: Tubinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht

Series volume number: 108

Language: German

Paperback (Published)

(May 2026)

ISBN: 9783428197118

6.18 x 9.17 inches

Price: $190.00

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Art. XX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) erlaubt einem Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), aus umweltpolitischen Gründen von seinen Handelsliberalisierungspflichten abzuweichen. Die Studie zeigt, dass Art. XX GATT eine klare Regel für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit unilateraler umweltpolitischer Maßnahmen festlegt. Sie ergibt sich aus den Vertragsbestimmungen des Art. XX GATT unter Berücksichtigung des dogmatischen Charakters der Verhältnismäßigkeitsprüfung.


»Proportionality of Environmental Protection Measures under Article XX GATT«: Article XX of the General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) allows a member of the World Trade Organization (WTO) to deviate from its trade-liberalization obligations for environmental reasons. This study demonstrates that Article XX GATT establishes a bright-line rule for assessing the proportionality of unilateral environmental measures adopted by a WTO Member. This rule derives from the provisions of Article XX GATT, taking into account the doctrinal nature of proportionality analysis.

1. Einleitung
Hinführung in die Forschungsfrage — Offene Kernfrage — Ziel, These und Untersuchungsgang der vorliegenden Arbeit

2. Schutzgut/Schutzziel
Materielle Schutzstandards — Maßgeblichkeit der Einschätzung des regulierenden WTO-Mitglieds zur Gefährdungslage des Schutzguts und zur Legitimität des Schutzziels als erste Vermutung — Taugliche Widerlegungsgründe gegen die Vermutung der Maßgeblichkeit der Einschätzung des regulierenden WTO-Mitglieds zur Legitimität des behaupteten Gefährdungs- und Schutzniveaus — Grundsätzliche richterliche Zurückhaltung gegenüber der Einschätzung des regulierenden WTO-Mitglieds zur Gefährdungslage des Schutzguts und zur Legitimität des angegebenen Schutzziels

3. Geeignetheit
Schutzgut/Schutzziel — Maßgeblichkeit der Geeignetheitseinschätzung des regulierenden WTO-Mitglieds als erste Vermutung — Taugliche Widerlegungsgründe gegen die Vermutung der Maßgeblichkeit der Geeignetheitseinschätzung des regulierenden WTO-Mitglieds — Keine ständige richterliche Zurückhaltung im Rahmen der Geeignetheitsprüfung in der Entscheidungspraxis zum »grünen« Art. XX GATT

4. Erforderlichkeit
Schutzgut/Schutzziel — Maßgeblichkeit der Erforderlichkeitseinschätzung des regulierenden WTO-Mitglieds als erste Vermutung — Taugliche Widerlegungsgründe gegen die Vermutung der Maßgeblichkeit der Erforderlichkeitseinschätzung des regulierenden WTO-Mitglieds — Keine ständige richterliche Zurückhaltung im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung in der Entscheidungspraxis zum »grünen« Art. XX GATT

5. Angemessenheit
Schutzgut/Schutzziel — Maßgeblichkeit der Einschätzung des regulierenden WTO-Mitglieds zur Angemessenheit der Umweltschutzmaßnahme als erste Vermutung — Taugliche Widerlegungsgründe gegen die Vermutung der Maßgeblichkeit der Angemessenheitseinschätzung des regulierenden WTO-Mitglieds — Keine hinreichende richterliche Zurückhaltung im Rahmen der Angemessenheitsprüfung in der Entscheidungspraxis zum »grünen« Art. XX GATT

6. Chapeau
Chapeau-Prüfung im Rahmen der Auslegung von Art. XX GATT als flexibler Prüfungsschritt in der Entscheidungspraxis — Chapeau des Art. XX GATT als materieller Norminhalt

7. Schlussfolgerung
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse — Optimierungsvorschläge für zukünftige Entscheidungen anhand von Fallbeispielen — Ausblick

  • By (author) Tengfei Xu