Die absolute Geschaftsunfahigkeit auf dem Prufstand
Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB
by Silvia Deuring
Hardback (Published)
(December 2025)
ISBN: 9783161646867
6.06 x 9.09 inches
Price: $193.00
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Silvia Deuring proposes a relative concept of incapacity, aligning legal protection with personal autonomy. She demonstrates the need to reform 104 No. 2 and 105 BGB (German Civil Code) and introduces a consent-based model balancing protection and self-determination.
English summary: Under current German law, a person is either entirely capable or entirely incapable of conducting legal transactions. This absolute concept fails to reflect the diverse realities of cognitive capacity, particularly in cases of dementia. Silvia Deuring demonstrates that such rigidity leaves serious protection gaps: individuals who understand simple agreements but not complex contractual clauses fall outside the scope of 104 No. 2 BGB (German Civil Code). Drawing on comparative perspectives from Austria and Switzerland, the author develops a relative concept of incapacity, where the decisive criterion is comprehension of the specific transaction rather than an abstract assessment of mental ability. This approach respects individual autonomy while ensuring necessary protection. Silvia Deuring also challenges the constitutional legitimacy of 105 (1) BGB (German Civil Code), which renders all acts by incapacitated persons void. Such nullity neglects both the self-determination of affected persons and the legitimate expectations of others. The author advocates replacing it with a consent model that permits valid transactions with the approval of legal representatives. Finally, she argues – by analogy to 829 BGB (German Civil Code) – that limited liability in exceptional cases could fairly balance autonomy with responsibility, ensuring justice for all parties involved. German description: Das deutsche Zivilrecht folgt bislang dem Grundsatz der absoluten Geschaftsunfahigkeit: Eine Person ist entweder voll geschaftsfahig oder geschaftsunfahig. Dieses starre Konzept wird den tatsachlichen kognitiven Fahigkeiten vieler Betroffener – insbesondere von Menschen mit Demenz – nicht gerecht. Silvia Deuring zeigt auf, dass daraus erhebliche Schutzlucken entstehen, weil Personen, die einfache Geschafte verstehen, aber bei komplexeren uberfordert sind, vom Schutz des 104 Nr. 2 BGB nicht erfasst werden. Sie entwickelt daher ein relatives Verstandnis der Geschaftsunfahigkeit: Geschaftsfahigkeit soll sich nach dem Verstandnis des konkreten Rechtsgeschafts richten. Eine Person kann somit fur bestimmte Geschafte geschaftsfahig, fur andere hingegen geschaftsunfahig sein. Dieses Modell, das sich an den Losungen in Osterreich und der Schweiz orientiert, tragt dem Prinzip der individuellen Autonomie besser Rechnung. Zugleich kritisiert die Autorin die strikte Nichtigkeitsfolge des 105 Abs. 1 BGB. Sie verstosst gegen das verfassungsrechtliche Ubermassverbot und ignoriert das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Stattdessen wird ein Zustimmungsmodell vorgeschlagen, das Rechtsgeschafte mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter und Vertreterinnen ermoglicht. Schliesslich zieht die Autorin Parallelen zu 829 BGB und zeigt auf, dass in Ausnahmefallen eine begrenzte Haftung geschaftsunfahiger Personen sachgerecht sein kann – als Ausdruck einer verantworteten Selbstbestimmung.
1. Kapitel: Einleitung 2. Kapitel: Verfassungsrechtlicher und volkerrechtlicher Rahmen A. Die Privatautonomie I. Begriff II. Funktion III. Formale und materiale Selbstbestimmung B. Geschaftsunfahigkeitsregelungen und Verfassung I. Privatautonomie als verfassungsrechtliche Gewahrleistung II. Privatautonomie in Grundrechten III. Geschaftsunfahigkeitsregelungen als rechtfertigungsbedurftige Grundrechtseingriffe IV. Zwischenergebnis C. Geschaftsunfahigkeitsregelungen und volkerrechtliche Vereinbarungen I. Anforderungen der EMRK II. Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention III. Zwischenergebnis 3. Kapitel: Reformfragen auf Tatbestandsebene A. Der Anwendungsbereich von 104 Nr. 2 BGB I. Auslegung II. Bewertung B. Erganzende Schutzkonzepte des deutschen Privatrechts I. Die Betreuung, 1814 ff. BGB II. Instrumente der Inhaltskontrolle III. Schutzinstrumente bei Unkenntnis und Fehlvorstellung IV. Schutzinstrumente bei unlauterer Willensbeeinflussung durch aktives Tun V. Mitteilungspflichten VI. Widerrufsrechte VII. Ausubungskontrolle, 242 BGB C. Rechtsvergleichende Betrachtung: Geschaftsunfahigkeitsregelungen im Ausland I. Die ""partielle Geschaftsfahigkeit"" im osterreichischen Recht II. Die relative Geschaftsfahigkeit im Schweizer Recht D. Parallele zur Einwilligungsfahigkeit I. Die Teilfahigkeiten der Einwilligungsfahigkeit II. Relativitat der Einwilligungsfahigkeit III. Bedeutung des Rechtssicherheitsarguments E. Ergebnis I. Anerkennung einer relativen Geschaftsfahigkeit II. Durch die relative Geschaftsfahigkeit beruhrte Interessen III. Relative Geschaftsfahigkeit de lege lata oder de lege ferenda 4. Kapitel: Reformfragen auf Rechtsfolgenebene A. Einfuhrung I. Nichtigkeit II. Ausnahmen III. Zwischenfazit B. Schutz und Selbstbestimmung des Geschaftsunfahigen: Verfugbarkeit milderer Mittel bei gleicher Schutzwirkung I. Wirksamkeitsfiktion des gesamten Vertrags II. Zustimmungsmodell III. Anfechtungsmodell IV. Ergebnis C. Verkehrsschutz: Schadensersatzlosung I. Ruckforderungsanspruche bei Vertragsnichtigkeit II. Schadensersatzhaftung Geschaftsunfahiger im deutschen Recht III. Schadensersatzhaftung Geschaftsunfahiger in auslandischen Rechtsordnungen IV. Ergebnis 5. Kapitel: Ergebnisse und Formulierungsvorschlage A. Ergebnisse B. Neugestaltung der rechtlichen Handlungsfahigkeit Geschaftsunfahiger: Formulierungsvorschlage ~GER~1. Kapitel: Einleitung 2. Kapitel: Verfassungsrechtlicher und volkerrechtlicher Rahmen A. Die Privatautonomie I. Begriff II. Funktion III. Formale und materiale Selbstbestimmung B. Geschaftsunfahigkeitsregelungen und Verfassung I. Privatautonomie als verfassungsrechtliche Gewahrleistung II. Privatautonomie in Grundrechten III. Geschaftsunfahigkeitsregelungen als rechtfertigungsbedurftige Grundrechtseingriffe IV. Zwischenergebnis C. Geschaftsunfahigkeitsregelungen und volkerrechtliche Vereinbarungen I. Anforderungen der EMRK II. Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention III. Zwischenergebnis 3. Kapitel: Reformfragen auf Tatbestandsebene A. Der Anwendungsbereich von 104 Nr. 2 BGB I. Auslegung II. Bewertung B. Erganzende Schutzkonzepte des deutschen Privatrechts I. Die Betreuung, 1814 ff. BGB II. Instrumente der Inhaltskontrolle III. Schutzinstrumente bei Unkenntnis und Fehlvorstellung IV. Schutzinstrumente bei unlauterer Willensbeeinflussung durch aktives Tun V. Mitteilungspflichten VI. Widerrufsrechte VII. Ausubungskontrolle, 242 BGB C. Rechtsvergleichende Betrachtung: Geschaftsunfahigkeitsregelungen im Ausland I. Die ""partielle Geschaftsfahigkeit"" im osterreichischen Recht II. Die relative Geschaftsfahigkeit im Schweizer Recht D. Parallele zur Einwilligungsfahigkeit I. Die Teilfahigkeiten der Einwilligungsfahigkeit II. Relativitat der Einwilligungsfahigkeit III. Bedeutung des Rechtssicherheitsarguments E. Ergebnis I. Anerkennung einer relativen Geschaftsfahigkeit II. Durch die relative Geschaftsfahigkeit beruhrte Interessen III. Relative Geschaftsfahigkeit de lege lata oder de lege ferenda 4. Kapitel: Reformfragen auf Rechtsfolgenebene A. Einfuhrung I. Nichtigkeit II. Ausnahmen III. Zwischenfazit B. Schutz und Selbstbestimmung des Geschaftsunfahigen: Verfugbarkeit milderer Mittel bei gleicher Schutzwirkung I. Wirksamkeitsfiktion des gesamten Vertrags II. Zustimmungsmodell III. Anfechtungsmodell IV. Ergebnis C. Verkehrsschutz: Schadensersatzlosung I. Ruckforderungsanspruche bei Vertragsnichtigkeit II. Schadensersatzhaftung Geschaftsunfahiger im deutschen Recht III. Schadensersatzhaftung Geschaftsunfahiger in auslandischen Rechtsordnungen IV. Ergebnis 5. Kapitel: Ergebnisse und Formulierungsvorschlage A. Ergebnisse B. Neugestaltung der rechtlichen Handlungsfahigkeit Geschaftsunfahiger: Formulierungsvorschlage "
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